Kabinett bringt Neuregelung zum Familiennachzug auf den Weg

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen ab August 2018 wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett am 09.05.2018 in Berlin. Bei den Beratungen dazu im Bundestag dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben. Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den Familiennachzug für Flüchtlinge abschaffen.

Pro Monat dürfen nur 1.000 Angehörige einreisen

Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte, darunter viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Die Neuregelung sieht vor, dass sie demnächst wieder ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen können. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber nur 1.000 Angehörige einreisen dürfen.

Bestimmte Gruppen sollen ausgeschlossen werden

Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Es geht um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind Menschen, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein, und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt bei den Landesinnenministern der Union für Unmut. Deren Sprecher Lorenz Caffier lehnt es ab, reumütigen Gefährdern unter Umständen das Nachholen der engsten Familie zu erlauben. Betroffen wären nicht nur Migranten, sondern auch Deutsche, die ausländische Angehörige zu sich holen wollen.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Der Kabinettsbeschluss stößt bei verschiedenen Menschenrechtsorganisationen auf Ablehnung. Sie halten ihn für zu restriktiv. Das internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes sieht das Wohl der betroffenen Kinder verletzt. Vorstandssprecher Albert Recknagel warnte, die Trennung von Familien werde so zementiert. "Familienleben ist aber nicht kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können." Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sieht weitreichende Einschnitte für Flüchtlinge und Angehörige. "Aus dem Grundrecht auf Familie wird ein Gnadenrecht des Staates", kritisierte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Caritas-Präsident Peter Neher befürchtet komplizierte Entscheidungsprozesse zulasten der Flüchtlinge: "Wir sind in Sorge, dass sich die Verfahren für die betroffenen Familien noch weiter verzögern und sich ihr Leid durch die inhumanen Familientrennungen noch verschlimmert."

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2018 (dpa).