Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen
"Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen", sagte Scholz der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden.
Vorlage steuerlicher Registrierung erforderlich
Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Der Online-Handel wächst seit Jahren kräftig – besonders Händler aus Fernost zahlen immer wieder beim Verkauf ihrer Waren auf Internetmarktplätzen keine Umsatzsteuer.
Hoffnung auf steigende Steuereinnahmen
Die Hoffnung ist, dass der Staat hier bald deutlich steigende Steuereinnahmen verbuchen kann. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen. "Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland", begründete Scholz die verschärften Regeln.