Hubig legt Gesetzentwurf mit strengeren Vorgaben für Vermieter vor
© Harald07 / Adobe Stock

Kurzzeitmiete und Möblierung als Schlupfloch für hohe Mieten? Eine Gesetzesreform soll Mieterinnen und Mieter vor Umgehungen der Mietpreisbremse schützen. Der Verband Haus und Grund spricht von einem "schlechten Scherz".

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem es Mieterinnen und Mieter finanziell entlasten sowie Obdachlosigkeit verhindern will. Der Entwurf, der aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird, sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.

Mit dem Entwurf legt das Ministerium den zweiten Teil des angekündigten Maßnahmenpakets zum Mietrecht vor. In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Auch weiterhin darf daher bei der Neuvermietung einer Wohnung in Gebieten mit angespanntem Mietmarkt die Miete zu Beginn höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei der Kurzzeitvermietung.

"Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) anlässlich der Vorstellung des Entwurfs. Ein Grund dafür seien auch Schutzlücken im Mietrecht. "Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion."

Überarbeitete Regeln zu Möblierungszuschlag und Kurzzeitmiete

Einige der Schutzlücken will der Entwurf angehen. So habe der Anteil möblierter und befristeter Mietangebote Rekordniveau erreicht, erläutert das Ministerium. Gerade in diesen Bereichen bestehe jedoch das Risiko einer Umgehung der Mietpreisbremse, welches nun durch den Entwurf verringert werden solle.

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, solle künftig verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Darüber hinaus solle eine klare Obergrenze für Zuschläge von 5% der Nettokaltmiete angesetzt werden. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung tatsächlich höher liegt. Das Alter der Möbel solle auch berücksichtigt werden. Die Regelung solle es Mieterinnen und Mietern einfacher machen, herauszufinden, ob ihre Vermieterin oder ihr Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält, wünscht sich das Justizministerium.

Strenger werden sollen laut Hubig außerdem die Regeln für Kurzzeitmietverträge. Da diese von der Mietpreisbremse ausgenommen seien, bestehe in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen würden, um eine höhere Miete verlangen zu können. Künftig soll nach dem Entwurf eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Kurzzeitmietverhältnisses gelten.

Rauswurf säumiger Mieter soll erschwert werden

Dem Mieterschutz soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen.

Auch soll die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Dadurch solle gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen könne. Die bisherige Wertgrenze sei inzwischen aufgrund von Preissteigerungen zu niedrig.  

Deckelung von Indexmieten

Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. "Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt. Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind", so Hubig.

Bei Indexmietverträgen orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf des Justizministeriums sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5% der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Hubig will damit verhindern, dass die Anpassungen der Miete einmal im Jahr "durch die Decke schießen."

Verband privater Vermieter: "Schlechter Scherz"

Scharfe Kritik kam von der Eigentümervereinigung Haus und Grund. Ihr Präsident, Kai Warnecke, sagte der Funke-Mediengruppe, die Berechnung des Möblierungszuschlags anhand von Kassenbons sei praxisuntauglich und werde zu viel Streit führen. Der Vorschlag, bei einer vollmöblierten Wohnung einen Aufschlag von pauschal 5% auf die Nettokaltmiete anzusetzen, wirke aus seiner Sicht "wie ein schlechter Scherz". Die Regelung zur Schonfrist sei für private Vermieter nicht verständlich, weil zu kompliziert.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Reformvorschläge dagegen. Seine Präsidentin Melanie Weber-Moritz sagte jedoch, bei einigen Punkten sollte noch nachgeschärft werden. Sie forderte, Indexmieten bei Neu- und Wiedervermietungen zu verbieten und Mieterhöhungen bei bestehenden Indexmietverträgen per Gesetz auf maximal 2% pro Jahr zu begrenzen.

Redaktion beck-aktuell, sst, 9. Februar 2026 (dpa).

Mehr zum Thema