Wer dachte, § 823 BGB und Art. 1 GG hätten keinen Groove, liegt falsch. Denn da draußen – auf YouTube, Instagram und TikTok – hat sich längst eine eigene Sparte formiert: Jura-Songs. Die heimlichen Popstars? Anwälte, Jurastudentinnen, Behördenmitarbeiter und der Chor der Bucerius Law School. Sie alle versuchen, mit Beats und Reimen Paragrafen, Prüfungsschemata und Meinungsstreitigkeiten (vermeintlich) wohlklingend auf den Punkt zu singen – ähm, zu bringen. Vom Freispruch‑Schlager bis zur GmbH‑Hymne ist für fast jeden Musikgeschmack etwas Passendes dabei. Ob man das ernst nehmen muss? Nein. Ob es trotzdem Spaß macht? Unbedingt.
Lernvideo ad absurdum? Hits fürs Jurastudium
Zuerst seien jene Werke gewürdigt, die klare Lernzwecke verfolgen: etwa die Songs auf dem YouTube-Kanal Die Dritte Gewalt. Grundrechte und Staatsprinzipien als Hip-Hop, Rock oder Jazz? Kein Problem. Studierende können mitrappen, während Art. 1 GG oder das Demokratieprinzip zu einem tanzbaren Rhythmus verschmelzen. Im Song "Staatsprinzipien" heißt es im Refrain etwa:
"Die Staatsprinzipien fünf an der Zaaahl.
Die Republik ist demokratisch und soziaaal.
Sie ist außerdem ein Bundesstaat nach 20 GG.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
In Abstimmungen und Wahlen machen wir das Beste draus."
Plötzlich denkt man beim Lesen von Art. 1–19 GG nicht mehr an trockene Vorlesungsfolien, sondern an Bass und Reim. Wer hätte gedacht, dass Grundrechte so tanzbar sind? Für alle Studierenden hat der Interpret im Song "Grundrechte" aber auch noch eine kleine Warnung parat:
"Habt Ihr euch gefragt, wo die Grundrechte stehen?
Die Antwort ist im Grundgesetz. Artikel 1 bis 19.
Egal ob Gleichheit, Freiheit oder Justizgrundrecht,
lernt Ihr hier auf Lücke, läuft die Klausur wohl eher schlecht."
Der Kanal von Ocsicnaf, der sich selbst als "Jurist und Musiker" beschreibt, bringt den Zuhörerinnen und Zuhörern das Strafrecht näher – mit Zeilen wie:
"Jäger A ging in den Wald,
und zielte auf ein Schwein.
Was A jedoch nicht wusste,
das sollte kein Schwein sein.
Denn das getroffene Objekt
war eigentlich der B.
Jetzt ist der B verreckt,
und liegt blutend im Schnee."
Ebenfalls vom Erlaubnistatbestandsirrtum handelt ein Klavierstück von JuraWurm. Wer den ETBI im Studium bisher nicht auf die Reihe gekriegt hat, bekommt also zumindest auf YouTube eine neue Chance:
"Weil diese Irrtumsart im Gesetz nicht steht,
entbrennt ein Streit, der bis heute geht.
Paragraf 16 oder 17, was ist korrekt?
Der Meinungsstreit bleibt hochkomplex."
Die Uni rockt – und bringt brave Chorjungen hervor
Studierende mögen über die Jura-Songs schmunzeln, Lehrende runzeln vermutlich eher die Stirn. Doch nicht alle Profs sind so steif. Einer, der mitmacht, ist Professor Klaus Peter Berger von der Universität zu Köln. Er hat mit dem "§ 823 Rap" einen Klassiker des Zivilrechts in einen Song gepackt. Chapeau!
Verhaltenen Applaus gab es hingegen für den Chor des Jahrgangs 2012 der Bucerius Law School, der während der Bachelor-Verleihung 2016 das Lied "Das ist Jura" vortrug. Offensichtlich haben die Studierenden ihr Studium nicht ganz ohne Traumata überstanden:
"Beim ersten Blick ins BGB
da rief ich laut: Herrjemine,
so viele Wörter und so wenig Bilder.
So las ich sorgsam Norm für Nooorm,
verstand bald Inhalt, Zweck und Fooorm,
doch schrieb [ich] in der Klausur dann nur drei Punkte."
Auch die digitale Lernplattform legalexio ist mit "Skandal in der Sperrwirkung" auf den Song-Trend aufgesprungen. Es geht um – wer hätte es gedacht – die Vindikationslage im Sachenrecht. Und das singt sich dann so:
"Der Prof hat‘s tausend Mal diktiert.
Lies das Gesetz, mein Sooohn.
Es gibt eine Vindikatiooon.
Draußen vor dem großen Saal
verzweifeln Studenten in großer Zahl.
Skandal in der Sperrwirkung.
Skandal in der Sperrwirkung."
Anwalts‑Pop & Kanzlei‑Hymnen
Als Jurastudent kann man sich derartige Videos noch leisten. Doch auch ausgewachsene Anwältinnen und Anwälte zeigen im Netz, dass sie musikalisch die Kanzlei zum Beben bringen. So etwa die heutige Rechtsanwältin Nadine Meikler, die bereits während ihres Jurastudiums als Schlagersängerin auftrat und auch einige eigene Songs aufnahm. Ihr Hit "Freispruch" kommt mit Zeilen daher wie:
"Ich bin dein Richter und Du mein Gesetz,
Du hast mich viel zu oft verletzt."
Oder:
"Art. 1, Du bist verhaftet,
Art. 2 von meinem Herz."
Eine subtile Justiz-Kritik? Oder doch einfach nur ein Herzensbrecher-Song? Egal, zum Refrain kann man jedenfalls bestens im Fernsehgarten schunkeln: "Und mein Urteil für Dich lautet: Freiiispruch!"
Ohrwurm-Alarm ist auch beim vierminütigen Klavierstück "Ruf einen Anwalt an" angesagt. Zwischen Lärmbeschwerden im Mietrecht, der Steuerfahndung vor der Tür und einem betrügerischen Ehemann singt Frau Rechtsanwältin darüber, wieso man sich anwaltliche Beratung holen soll. Und das klingt dann so:
"Ruf einen Anwalt an,
weil nur ein Anwalt kann
Gerechtigkeit verschaffen,
und dich dabei pleite machen."
Hinter dem Account steckt die Berliner Rechtsanwältin Romy Graske, die sich auf die Beratung von Künstlerinnen und Künstlern spezialisiert hat. Wie passend.
Ihre Kollegin, Rechtsanwältin und Mediatorin Hanan Nowitzki (Nickname Lawyer_Hanan) veröffentlichte das Video "Der Strafrecht AT Song", in dem die Juristin Studienanfängerinnen und -anfängern den dreistufigen Aufbau im Strafrecht näherbringt.
Hommage an juristische Internetgrößen
Broken Beat Studio hat hingegen dem bekannten Internetanwalt Tim Hendrik Walter, besser bekannt unter seinem Online-Alias Herr Anwalt, ein Denkmal gesetzt. Im gleichnamigen Song heißt es:
"Herr Anwalt, du bringst Licht ins Dunkel.
Mit jedem Wort, das du sprichst,
fühlen wir uns sicher.
Du erklärst das Gesetz, machst es für uns klaaar,
Herr Anwalt, du bist unser Staaar."
Ob diese Form der musikalischen Werbung bei der Mandantschaft gut ankommt? Fraglich. Allein auf YouTube hat der Familienrechtler aus Unna allerdings bereits 500.000 Follower. Und auch sein Kollege, Rechtsanwalt Alexander Boos aus Mainz, hat bereits einen Verehrer-Song auf YouTube:
"Er steht vor Gericht,
wie ein Krieger im Licht.
Für Wahrheit und Ehre,
er weicht keinen Schritt.
Anwalt Boos,
Feuer und Glanz.
Er kämpft für Dein Recht,
gibt niemals die Chance auf."
Youstiz-Projekt: Behördliche Ohrwürmer
Noch skurriler wird es, wenn Behörden und Justiz selbst zum Mikrofon greifen. Die Berliner Initiative Youstiz hat gleich mehrere kurze Clips produziert, die um Berufseinsteigerinnen und -einsteiger für die Justizberufe werben. Die Zeilen lauteten etwa:
"Wir setzen Gesetze um und machen noch viel mehr,
arbeiten für Gerechtigkeit, fällt keinem von uns schwer.“
Auch der Refrain "Bist du bereit für die Justiz, wir sind das Team Gerechtigkeit" ist ein echter Ohrwurm. Selbstironisch fällt im Video bei der Zeile "mit Digitalisierung können wir was anfangen" das Licht aus.
Zwischen Aktenstapeln, Stempeln und hinter Gittern vermittelt das Berliner Youstiz-Projekt das Bild einer Justiz, die zwar ernst arbeitet, aber auch über sich selbst lachen kann. Doch nicht überall kommt diese Art der Nachwuchsgewinnung gut an. Online wird die Youstiz-Kampagne etwa als "lächerlich" und "woke" bezeichnet. Eigentlich unfair, dass lachende, glückliche Menschen, die dabei gezeigt werden, wie ihnen ihr Beruf Freude bereitet, auf derartige Ablehnung stoßen.
Die GmbH-BoyZ
Dann gibt’s noch den "GmbH‑Song" von Rechtsanwalt Jan Köster & den GmbH‑Boyz, hinter denen sich die damaligen studentischen Mitarbeitenden Paco Orengo und Benno von Braunbehrens verbergen. Ihre Karriere als Teilzeit-Musiker scheint den beiden nicht geschadet zu haben. Orengo ist inzwischen Richter, Braunbehrens Anwalt. In ihrem Song beschreiben sie die einzelnen Schritte einer GmbH-Gründung, zu denen unter anderem Weisheiten gehören wie:
"Mit meinem Stammkapital in der Hand,
renne ich ganz schnell zu meiner Bank."
Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog – besser bekannt als RCHTSNWLT – teilt auf seinem YouTube-Kanal nicht nur Tipps & Tricks rund um das Jurastudium, sondern auch den einen oder anderen Motivationskick. So auch im Song "Mit Jura kann man alles machen":
"Mit Jura kann man alles machen,
auch so verrückte Sachen
wie Videos auf YouTube drehen
oder auf der Bühne stehen."
Wo er Recht hat, hat er Recht. Wer hätte gedacht, dass Juristinnen und Juristen so kreativ sind? Das Zitat aus der Überschrift dieses Artikels ist übrigens nicht kreativ, sondern geklaut. Es stammt aus dem Song "POL1Z1STENS0HN feat. Justice – RECHT KOMMT (K.O. in KA)" von Jan Böhmermann.
Was lernen wir daraus? Erstens: Jura ist viel mehr als nur ein Ordnungssystem. Zweitens: Musik kann ein schräges Werkzeug sein, um Lerninhalte zu transportieren. Und drittens: Auch Juristinnen und Juristen dürfen (über sich selbst) lachen. Vor Gericht sollte man aber wohl trotzdem nicht singen, um einen Antrag zu stellen – und erst recht keine Paragrafen tanzen. Also: Kopfhörer auf, sonst wird’s peinlich!
Verzehrvorschlag: Diesen Artikel sollte man nicht nur lesen – sondern anhören.


