JuMiKo: Zwei Bundesländer bringen erweiterte DNA-Analyse auf die Agenda

Bei der Justizministerkonferenz von 4. bis 6. Juni soll auch über die Erweiterung von Ermittlungsbefugnissen diskutiert werden. Bayern und Baden-Württemberg fordern bei der Aufklärung schwerer Straftaten und Sexualverbrechen eine Ausweitung der DNA-Analyse. Der RAV hält das für rassistisch.

Künftig sollen die Ermittler bei der Genanalyse auch die "biogeografische Herkunft" überprüfen können. Das fordern die Länder Bayern und Baden-Württemberg. Bei der anstehenden Justizministerkonferenz im Juni in Bad Schandau wollen sie das Thema diskutieren. "Unsere Ermittler brauchen gerade zur Aufklärung schwerer Verbrechen alle zur Verfügung stehenden Instrumente", so Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) in einer Pressemitteilung.

Mit der erweiterten DNA-Analyse hätten Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Fahndung nach unbekannten Tätern künftig Hinweise an der Hand, aus welcher Weltregion diese stammen. Bisher dürfen die Ermittler bei der Auswertung von DNA-Spuren Geschlecht und Abstammung sowie seit einigen Jahren auch Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das Alter überprüfen lassen. Die Überprüfung der "biogeografischen Herkunft" solle es den Ermittlern erleichtern, den Kreis der Verdächtigen einzuengen. "Dadurch werden zugleich Unverdächtige schneller ausgeschlossen", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Es gehe nicht darum, jemanden anhand seiner Nationalität, seiner ethnischen Herkunft oder seiner Religion unter Verdacht zu stellen.

Vorbild Nachbarstaaten

Dabei argumentieren die Ressortchefs mit Vorbildern aus Europa, in denen die Methode bereits seit Jahren erlaubt ist. "Die Feststellung der biogeografischen Herkunft ist in vielen anderen Ländern längst gängige Praxis", betont Eisenreich.In den Niederlanden etwa ist die Bestimmung der biogeografischen Herkunft in der DNA-Analyse schon seit 2003 erlaubt", ergänzt Gentges. "Bei bisher ungeklärten Mordfällen wurde sie schon vielfach mit Erfolg eingesetzt. So konnte der Täterkreis durch die DNA-Analyse in einem ersten Schritt eingegrenzt werden. Die nachfolgenden freiwilligen Massengentests konnten passgenauer auf die in Betracht kommende Personengruppe ausgerichtet und der Täter letztlich identifiziert und später verurteilt werden."

Eine breitere Rechtsgrundlage für den Einsatz der DNA-Analyse sei bereits in den Koalitionsverhandlungen diskutiert worden, heißt es in der Pressemitteilung. "Kriminaltechnik entwickelt sich ständig weiter. Deshalb müssen wir die neuen technischen Möglichkeiten bei schwersten Verbrechen zur Aufklärung nutzen", so Eisenreich. "Wir fordern die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz deshalb auf, die rechtlichen Voraussetzungen für den erweiterten Einsatz der DNA-Analyse zu schaffen."

Republikanischer Anwaltverein kritisiert den Vorstoß

Die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft ist nicht zum ersten Mal im Gespräch, Diskussionen darüber gab es schon im vergangenen Jahrzehnt. Doch die Kritiker befürchten, dass das vor allem die Diskriminierung von Einwanderern befördern würde. "Der Vorschlag ist rassistisch und abzulehnen", sagte Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), gegenüber LTO.

Neu ist die Technologie nicht: Seit vielen Jahren sind im Onlinehandel DNA-Abstammungstests erhältlich. Damit können Interessierte sich selbst testen und herausfinden, aus welcher Weltregion ihre Vorfahren wahrscheinlich stammten.

Redaktion beck-aktuell, dd, 19. Mai 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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