In der Rechtsbranche gibt es diese Namen, die über ganze Generationen von Jurastudierenden jeder kennt. Jörn Ipsen war ein solcher Name. Noch 2024 kommentierte er, längst Professor a.D., im Sachs Grundgesetz- Kommentar in der 10. Auflage. 2018 erschien der von ihm herausgegebene und bearbeitete Parteiengesetz-Kommentar in der 2. Auflage. Jurastudierenden aus allen Semestern ist Ipsen unter anderem wegen seiner bis zuletzt in zahlreichen Auflagen erschienenen Lehrbücher "Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht", "Staatsrecht II: Grundrechte" sowie "Allgemeines Verwaltungsrecht" ein Begriff.
1981 hatte der gebürtige Harburger den Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Osnabrück angenommen; er blieb dort, bis er 2012 emeritiert wurde. Er gründete das Institut für Kommunalrecht, dem er von 1989 bis 2012 vorstand, und erhielt 2012 als erster Rechtswissenschaftler die 2008 ins Leben gerufene "Niedersachsenprofessur", eine Förderung, die es bedeutsamen Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ermöglichen soll, auch nach der Pensionierung ihre Forschung fortzuführen.
"Norddeutsch aufrecht, im besten Sinne streitbar"
Als sein Tod bekannt wurde, teilte Pascale Cancik, seine Nachfolgerin am Institut der Universität Osnabrück, mit: "Wir haben einen norddeutsch aufrechten, im besten Sinne streitbaren Kollegen und klugen Begleiter verloren. Seine Umsicht, seine Fürsorge und sein Humor werden uns fehlen."
Auch der Niedersächsische Staatsgerichtshof trauerte in einer Mitteilung um "einen ehemaligen Präsidenten und Richterkollegen, der sich außerordentlich um den Gerichtshof und das Verfassungsrecht als Grundlage für die demokratische Ordnung in Niedersachsen verdient gemacht hat." Seit dem 1. Oktober 2002 war Ipsen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewesen, 2006 wurde er vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten gewählt und leitete den StGH bis 2013. 2011 veröffentlichte er eine eigens verfasste Kommentierung des niedersächsischen Verfassungsrechts, die der StGH als "wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Durchdringung des Verfassungsrechts in Niedersachsen" würdigt.


