"Lifestyle‑Teilzeit? In der Praxis sehe ich das kaum"
© Dr. Sebastian Maiß

Die CDU‑Politikerin Gitta Connemann fordert ein Ende der "Lifestyle-Teilzeit" und sorgt damit für Empörung. Arbeitsrechtler Sebastian Maiß erklärt im Interview, was derzeit gilt, warum kein Teilzeit-Verbot droht und weshalb der Vorschlag an der Realität – vor allem vieler Frauen – vorbeigeht.

beck-aktuell: Diese Woche erhitzt eine Debatte über "Lifestyle-Teilzeit" die Gemüter. Dahinter steht die Forderung von Gitta Connemann, niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), das momentan gesetzlich verankerte Recht auf Teilzeitarbeit in Fällen einzuschränken, in denen es dafür keinen guten Grund gebe. Herr Maiß, bevor wir über die Debatte sprechen: Wie ist die aktuelle Rechtslage zur Teilzeit in Deutschland?

Dr. Sebastian Maiß: Zunächst einmal ist wichtig: Niemand plant, die Teilzeit insgesamt abzuschaffen. Das wurde in der Diskussion teilweise unterstellt, gerade in sozialen Medien. Teilzeit ist selbstverständlich weiterhin jederzeit einvernehmlich möglich. Die Frage ist nur, ob Arbeitnehmer sie einseitig durchsetzen können, wenn keine Einigung mit dem Arbeitgeber gelingt. Dafür gibt es nämlich seit 2001 einen gesetzlichen Anspruch im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Damit Beschäftigte diesen Anspruch haben, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen, und der Arbeitgeber muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Kleinbetriebe sind also schon heute ausgenommen. Der Arbeitnehmer muss zudem drei Monate vorher seinen Wunsch mitteilen – inzwischen reicht dafür eine E‑Mail. Gibt es keine Einigung, kann der Anspruch auch einseitig durchgesetzt werden.

"Rechtlich wäre eine Abschaffung möglich – politisch fraglich"

beck-aktuell: Ich gehe also zu meiner Chefin und sage: "Ich möchte weniger arbeiten", und wenn sie nicht einverstanden ist, kann ich die Teilzeit gegen ihren Willen durchsetzen?

Maiß: Genau. Und bislang muss der Arbeitnehmer gar keinen Grund nennen, warum er seine Arbeitszeit reduzieren möchte. Das soll sich nach den Vorstellungen der MIT ändern. Künftig soll nicht mehr der Arbeitgeber darlegen müssen, warum Teilzeit nicht möglich ist, sondern der Arbeitnehmer, warum sie notwendig ist.

Gegenwärtig kann ein Arbeitgeber einen Teilzeitantrag nur ablehnen, wenn ein betrieblicher Grund dagegensteht. Das Gesetz nennt Beispiele: erhebliche Störungen der Betriebsorganisation, des Arbeitsablaufs oder unverhältnismäßige Kosten. Die Rechtsprechung hat diese Hürden noch weiter erhöht. In der Praxis ist das sehr schwer zu belegen. Der Arbeitgeber trägt die volle Darlegungs- und Beweislast.

beck-aktuell: Könnte die Politik dieses Recht einfach streichen?

Maiß: Politisch stelle ich mir das aus naheliegenden Gründen schwierig vor. Rechtlich ginge es grundsätzlich. Das TzBfG ist ein einfaches Gesetz und könnte geändert werden. Es setzt natürlich auch europäische Vorgaben um, insbesondere die EU‑Work‑Life‑Balance‑Richtlinie. Die will gerade Eltern und pflegende Angehörige stärken. Allerdings will die MIT diese Gründe ja weiterhin zulassen.

Spannend wird eher das Tarifrecht: Viele Tarifverträge haben schon heute eigene Teilzeitmodelle, z.B. die "verkürzte Vollzeit" mit bis zu 28 Stunden in der Metall- und Elektroindustrie. Tarifverträge dürfen vom TzBfG abweichen. Wenn man also die sogenannte Lifestyle‑Teilzeit komplett streichen wollte, könnte das mit bestehenden Tarifmodellen kollidieren.

"Es trifft überwiegend Frauen, weil Betreuungsstrukturen fehlen"

beck-aktuell: Kommen wir zum Kernbegriff: Gibt es "Lifestyle‑Teilzeit" überhaupt in relevantem Umfang?

Maiß: Die MIT hat nicht erklärt, was sie genau darunter versteht. Es gibt aber die Idee eines Negativkatalogs: Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und berufsbegleitende Weiterbildung sollen weiter anerkannte Gründe sein. Alles andere wäre Lifestyle. Empirische Daten dazu gibt es aber nicht. Arbeitnehmer müssen heute keinen Grund nennen. Wer möchte, könnte Pflege nur vorschieben. In der Realität macht das aber kaum jemand.

Die häufigsten Gründe für Teilzeit sind weiterhin Kindererziehung und Pflege – und hier muss man ehrlich sagen: Es trifft überwiegend Frauen, weil Betreuungsstrukturen fehlen. Und man darf nicht vergessen: Teilzeit kostet. Das Gehalt sinkt sofort, die Rente später aber auch. Eine echte "Lifestyle‑Teilzeit" können sich nur sehr wenige leisten. In meiner Praxis sehe ich sie praktisch nicht.

"Die Debatte ist Teil der Erzählung der vermeintlich 'faulen Deutschen'"

beck-aktuell: Warum dann dieser Vorstoß – ist es politisches Theater?

Maiß: Zumindest passt er zur aktuellen politischen und medialen Erzählung von den vermeintlich "faulen Deutschen": hohe Krankenquoten, angeblich falsche Krankmeldungen, die Debatte über flexiblere Arbeitszeiten. Die Idee scheint zu sein, Deutschland arbeite insgesamt zu wenig. Ob diese Annahme wirtschaftlich zutrifft, müssen andere beurteilen. Ich persönlich bezweifle, dass man damit einen großen Schritt nach vorn macht. Das klingt eher nach einem Pfeifen im Walde.

beck-aktuell: Sollte der Vorschlag wirklich einmal umgesetzt werden – wie würde das praktisch funktionieren? Wie müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Wünsche dann begründen?

Maiß: Nehmen wir an, Sie beantragen künftig Teilzeit und begründen das mit der Pflege eines Angehörigen. Ich kann das als Arbeitgeber erstmal nicht überprüfen. Wenn ich es akzeptiere, haben wir ohnehin kein Problem. Wenn ich es aber ablehne, landen wir vor Gericht – und Sie müssten nachweisen, dass der Pflegefall besteht.

Das kennen wir bereits aus dem Pflegezeitgesetz: Dort braucht man Nachweise der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes. So würde es wohl auch bei der Teilzeit laufen. Das bedeutet erheblichen Aufwand: Bescheinigungen einholen, Dokumentation, Verwaltung. Von Bürokratieabbau kann dann definitiv keine Rede sein.

beck-aktuell: Herr Dr. Maiß, vielen Dank für Ihre Zeit!

Dr. Sebastian Maiß ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei michels.pmks am Standort Düsseldorf.

Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos. 

Eine längere Version des Gesprächs wird in der kommenden Folge 82 von "Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht", dem Podcast von NJW und beck-aktuell, zu hören sein.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Maximilian Amos, 29. Januar 2026.

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