Eingefrorene russische Gelder: "Das ist dünnes Eis"
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Die EU wollte eingefrorene russische Zentralbankvermögen als Sicherheit für Kredite an die Ukraine nutzen, konnte sich auf ihrem Gipfel in Brüssel aber am Ende nicht einigen. Katja Göcke erklärt die Risiken, die Rolle von Euroclear und warum Belgien Widerspruch erhob.

beck-aktuell: Die EU konnte sich am Donnerstag – noch – nicht auf den u.a. von Friedrich Merz beworbenen Vorschlag einigen, eingefrorene russische Vermögen in Höhe von rund 210 Milliarden Euro zu nutzen, um die Ukraine zu unterstützen – nicht nur die Zinsen, sondern das Geld selbst. Merz beharrt darauf, die Idee aber weiter zu diskutieren. Vor allem Belgien zögerte bislang, Russland hatte einen "juristischen Albtraum" angekündigt und bereits gegen die Verwahrstelle Euroclear geklagt. Frau Dr. Göcke, was steckt genau hinter Euroclear?

Dr. Katja Göcke: Euroclear ist ein Zentralverwahrer, also Teil des internationalen Finanzsystems. Dort lagern Währungsreserven der russischen Zentralbank – ein Großteil der russischen Auslandsvermögen, etwa zwei Drittel. Es handelt sich um ein privates Unternehmen, kein staatliches. Solche Clearingstellen gibt es weltweit, sie verwalten Zentralbankreserven und andere Vermögenswerte.

beck-aktuell: Der Plan der EU war es, dass die Kommission sich am Kapitalmarkt verschulden und die Anleihe dann wiederum aus den russischen Guthaben absichern sollte. Sie sollte also das Geld nicht selbst verwenden, sondern nur als Kreditsicherung nehmen – und diesen Kredit dann an die Ukraine weiterreichen. Das ist dann also Zugriff auf russisches Geld, aber es soll keine Enteignung sein? Wie rechtssicher sind diese Pläne?

Göcke: Es ist schon ein gewisser juristischer Kniff, der hier gemacht wurde, um die Opposition von Ungarn und der Slowakei auszuhebeln. Denn diese Länder hätten zustimmen müssen, hätte man die Verwendung der russischen Gelder als handelspolitische Maßnahme bestimmt.

Die EU wollte nun eine Argumentationskette aufbauen: Es soll keine Enteignung sein, sondern eine Besicherung. Die Idee ist, dass die eingefrorenen Vermögenswerte als Sicherheit für ein Darlehen dienen, das an die Ukraine ausgezahlt wird. Nach Kriegsende, wenn Russland Reparationen zahlt und die Ukraine den Kredit zurückführt, sollen die Vermögenswerte freigegeben werden. So wollte man vermeiden, gegen die Staatenimmunität zu verstoßen, die Zentralbankvermögen umfassend schützt.

Eine direkte Enteignung wäre vor diesem Hintergrund völkerrechtlich problematisch. Würde man darauf zugreifen, wäre das ein sehr gefährlicher Präzedenzfall.

"Belgien fürchtet Gegenmaßnahmen"

beck-aktuell: Worauf stützten sich die Pläne zur Verwendung als Kreditsicherheit rechtlich?

Göcke: Die Verordnung vom 12. Dezember, mit welcher der Rat der EU das russische Vermögen immobilisiert hat, basiert auf Art. 122 AEUV. Nun geht es aber darum, was es für das weitere Vorgehen braucht. Für eine EU-Haushaltsgarantie wäre Einstimmigkeit nötig – und die ist politisch kaum erreichbar. Für die Reparationsanleihe selbst hingegen reicht wohl eine qualifizierte Mehrheit. Nur hat man dann ein Risiko für Belgien, das abgesichert werden soll durch freiwillige Garantien der Mitgliedstaaten.

beck-aktuell: Belgien war in der Diskussion am Donnerstag wohl einer der Haupt-Bremsklötze. Was steht für das Land auf dem Spiel?

Göcke: Belgien und Euroclear haben Angst vor Retorsionen – also Gegenmaßnahmen Russlands. Russland könnte Vermögenswerte von Euroclear oder anderen EU-Unternehmen in Russland einfrieren. Außerdem droht eine Abstufung der Kreditwürdigkeit, wenn Belgien allein haftet. Deshalb fordert Belgien eine Vergemeinschaftung der Risiken.

beck-aktuell: Das eingefrorene russische Staatsvermögen bei Euroclear beläuft sich auf ca. 210 Milliarden Euro. Die russische Zentralbank fordert nun in einer Klage vor einem Moskauer Schiedsgericht eine Entschädigung in Höhe von 230 Milliarden Dollar. Wie kommt diese Summe zustande?

Göcke: Vermutlich umfasst sie Zinsen und Erträge auf das eingefrorene Vermögen. Diese Zinserträge werden bereits für die Ukraine verwendet. Eine Vollstreckung in der EU ist rechtlich ausgeschlossen, aber Russland könnte auf europäische Vermögenswerte im eigenen Land zugreifen und das Risiko für die Europäer so ausweiten.

"Risikoreich, aber nicht systemgefährdend"

beck-aktuell: Mal ist in den Medien von den Zinseinnahmen die Rede, mal davon, dass die Steuereinnahmen auf die Zinseinnahmen verwendet würden. Wie setzt die EU das russische Geld denn gegenwärtig ein?

Göcke: Nach meinem Wissen werden die Zinserträge direkt verwendet. Sie gelten nicht als Teil des eigentlichen Zentralbankvermögens, sondern als Gewinn, den Euroclear generiert hat. Deshalb werden sie abgeschöpft. Aber auch das ist juristisch nicht völlig unumstritten.

beck-aktuell: Untergräbt die EU damit das internationale Finanzsystem, wie ihr von russischer Seite nun vorgeworfen wird?

Göcke: Das aktuelle Vorgehen ist risikoreich, aber nicht systemgefährdend. Die USA nutzen seit Jahrzehnten aggressive Sanktionen, ohne dass der Dollar destabilisiert wurde. Dennoch: Es gibt keine Präzedenzfälle. Das Einfrieren ist reversibel, die Verwendung als Sicherheit bewegt sich zumindest auf dünnem Eis. Eine echte Enteignung wäre aus meiner Sicht dagegen nicht zu rechtfertigen.

"Wir reden von einem Angriffskrieg"

beck-aktuell: Die EU antwortet ja mit ihrem Vorgehen auf einen russischen Völkerrechtsbruch in Form des Angriffskriegs gegen die Ukraine. Sehen Sie das Risiko, dass die EU nun möglicherweise selbst das Völkerrecht bricht, wenn sie die russischen Erträge verwendet?

Göcke: Es ist definitiv eine weitreichende Maßnahme mit erheblichen Auswirkungen. Aber sie ist eine Reaktion auf einen eklatanten Völkerrechtsverstoß – den Angriffskrieg Russlands. Die EU friert nicht standardmäßig Gelder von Zentralbanken ein, wenn sie mit den Handlungen von bestimmten Ländern nicht einverstanden ist. Wir reden hier von einem Angriffskrieg, der evident völkerrechtswidrig ist und der natürlich sehr weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen hat – nicht nur auf die Ukraine, sondern auf die gesamte EU.

beck-aktuell: Könnte Russland vor dem IGH klagen?

Göcke: Theoretisch ja, praktisch scheint mir das aber schwierig. Gegen Euroclear selbst sind die Möglichkeiten erschöpft. Russland könnte womöglich gegen die Mitgliedstaaten vorgehen – eine spannende völkerrechtliche Frage. Es müsste geprüft werden, ob die Staaten sich dafür der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen haben. Und es betrifft ja nicht nur Belgien. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten lagern entsprechende Vermögenswerte der russischen Zentralbank. Und Japan, Großbritannien und Kanada halten auch in nennenswertem Umfang entsprechende Vermögensreserven. Es wäre spannend, zu sehen, ob sie sich dem Vorgehen der EU anschließen würden.

beck-aktuell: Frau Dr. Göcke, vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

Dr. Katja Göcke, LL.M. (Sydney) ist Rechtsanwältin in der Hamburger Kanzlei Cattwyk. Sie berät in allen Fragen der Exportkontrolle (einschließlich Embargos und Sanktionen). Neben dem nationalen und EU-Recht verfügt sie über fundierte Kenntnisse zum US-(Re-)Exportkontroll- und -Sanktionsrecht.

Die Fragen stellte Dr. Hendrik Wieduwilt.

Das Gespräch hören Sie in der aktuellen Folge 79 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell. Das Interview wurde ursprünglich noch vor der Entscheidung auf dem EU-Gipfel in Brüssel geführt und für die verschriftlichte Version aktualisiert. 

Redaktion beck-aktuell, Dr. Hendrik Wieduwilt, 19. Dezember 2025.

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