"Für Fußballer gibt es mehr Rechtsmittel als bei Mord": So arbeitet das DFB-Sportgericht
© Landgericht Bielefeld

Vom DFB-Sportgericht haben viele Fußballfans schon einmal gehört, doch was wird dort eigentlich entschieden? DFB-Sportrichter Markus Seip spricht im Interview über rote Karten, Pyrotechnik, Rechtsmittelzüge und warum er sein Ehrenamt liebt.

beck-aktuell: Herr Dr. Seip, sind Sie eigentlich selbst Fußballfan?

Seip: Ja, ich bin Fußballfan – und zwar schon seit ich klein bin. Ich komme aus einer Familie, die fußballverrückt ist. Ich habe selbst mit vier Jahren angefangen, zu spielen und bin bis heute großer Fan.

beck-aktuell: Sie wurden vor Kurzem ins DFB-Sportgericht gewählt. Wie wird man DFB-Sportrichter?

Seip: Es gibt verschiedene Wege. Meiner war eher ungewöhnlich. Alles begann damit, dass ich meine Wahlstation im Referendariat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) gemacht habe. Nach dieser Station bot man mir dort eine Stelle in der Abteilung Sportgerichtsbarkeit an. Ich habe dann gut drei Jahre hauptamtlich als Volljurist beim DFB gearbeitet. Irgendwann habe ich mich entschieden, doch den Richterberuf zu wählen, den ich immer wollte. Dem Fußball bin ich aber treu geblieben und bin dann hier in Westfalen ehrenamtlich in die Sportgerichtsbarkeit des regionalen Landesverbands eingestiegen. Das mache ich jetzt seit sechs Jahren. Dann hatte ich Glück: Kollegen schieden aus dem DFB-Sportgericht aus und die Stellen mussten nachbesetzt werden – da hatte man mich auf dem Zettel. So wurde ich dann ins DFB-Sportgericht gewählt.

"Fußball war immer meine Leidenschaft"

beck-aktuell: Sie sind hauptberuflich Richter am Landgericht Bielefeld. Muss man Richter sein, um ins DFB-Sportgericht zu kommen?

Seip: Nein, aber für bestimmte Positionen muss man Volljuristin oder Volljurist sein. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können auch gewählt werden. Das gilt allerdings nur auf der höchsten DFB-Ebene. In den Landesverbänden ist das anders: Dort sitzen auch Nichtjuristen in den Sportgerichten. Je tiefer man geht, desto weniger Volljuristinnen und Volljuristen sind beteiligt. Auf der Kreisebene ist man froh, wenn man überhaupt engagierte Leute für das Ehrenamt findet.

beck-aktuell: Wie vereinbaren Sie das Ehrenamt mit Ihrem Hauptjob?

Seip: Dank meiner richterlichen Unabhängigkeit ist das gut vereinbar. Natürlich muss ich meine festen Sitzungstage berücksichtigen, aber ansonsten arbeite ich flexibel. Wenn ein wichtiger Sportfall dazwischenkommt, hole ich die Zeit in meinem Hauptjob schon mal am Wochenende nach.

beck-aktuell: Was war Ihre Motivation neben Ihrem anspruchsvollen Hauptjob auch noch ehrenamtlich im Sportgericht tätig zu werden?

Seip: Fußball war immer meine Leidenschaft. Im Studium las ich zufällig in einer Zeitschrift einen Bericht über jemanden, der seine Wahlstation beim DFB absolvierte. Mir war vorher gar nicht bewusst, dass es Sportrecht gibt. Das Sportrecht führt ja eher ein Schattendasein. Ich fand die Idee spannend, Hobby und Beruf zu verbinden.

"Rote Karten und Pyrotechnik sind die häufigsten Verstöße"

beck-aktuell: Über welche Fälle entscheidet das DFB-Sportgericht?

Seip: Wir sind zuständig für alle sportgerichtlichen Verfahren bei Bundesspielen – also Bundesliga, 2. Liga, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, Junioren-Ligen. Typische Fälle, die vor dem DFB-Sportgericht landen, sind Sperren nach roten Karten und Zuschauerfehlverhalten, etwa Pyrotechnik oder Platzstürme.

beck-aktuell: Und wie kommen diese Fälle zu Ihnen? Ist das wie ein Strafgericht, bei dem man angeklagt werden muss? Oder kann auch ein Spieler selbst ein Verfahren anstoßen?

Seip: Meist leitet der Schiedsrichter das Verfahren durch Zeigen einer roten Karte ein. Es gibt aber auch Fälle, die anders bekannt werden – zum Beispiel nach TV-Bildern oder Pressemeldungen. Das ist seit der Einführung des Videoschiedsrichters aber weniger geworden.

Wir sind kein Strafgericht, aber die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB hat schon viele Elemente der Strafprozessordnung: Es gibt Anhörung, Beweise, Stellungnahmen – das volle Programm. Meistens wird im schriftlichen Verfahren entschieden, aber bei wichtigen Fällen gibt es auch eine mündliche Verhandlung.

beck-aktuell: Und welche Verstöße landen am häufigsten auf Ihrem Schreibtisch?

Seip: Sperren nach roten Karten und Verstöße wegen Pyrotechnik kommen am häufigsten vor. Bei letzterem werden die Vereine dafür sanktioniert, dass ihre Fans Pyrotechnik gezündet haben. Es kommt aber auch häufiger vor, dass irgendwelche Gegenstände auf Spielfeld geworfen werden.

Es gibt aber die Fälle, dass Trainer sanktioniert werden. Dass sich Trainer auf dem Spielfeld danebenbenehmen, führt zunehmend zu Verfahren. Zudem gibt es Einspruchsverfahren gegen die Spielwertung, zum Beispiel wenn der Schiedsrichter einen Fehler gemacht hat, also eine Regel falsch angewendet hat und das Spiel deswegen so ausging, wie es ausging. Ein anderes Beispiel sind Fälle, in denen jemand eingewechselt wird, der überhaupt nicht spielberechtigt ist.

"Unsere Verfahrensordnung ähnelt der StPO"

beck-aktuell: Sie haben jetzt schon öfter die Spielregeln erwähnt. Welches Regelwerk gilt denn überhaupt für das DFB-Sportgericht?

Seip: Da muss man unterscheiden: Wir am DFB-Sportgericht haben die Rechts- und Verfahrensordnung. Die enthält materielles und formelles Recht in einem, also quasi StPO und StGB in einem Regelwerk. Für Schiedsrichter gelten darüber hinaus natürlich die Fußballregeln. Da steht zum Beispiel drin, wann er eine gelbe Karte geben soll, wann eine rote und wann er das Spiel abpfeifen muss.

beck-aktuell: Entscheiden Sie ganz allein über die Fälle oder im Gremium?

Seip: Meistens wird als Einzelrichter oder Einzelrichterin entschieden. Es gibt aber auch Kammerentscheidungen in Dreierbesetzung. Das ist unter anderem immer der Fall, wenn auch eine mündliche Verhandlung stattfindet.

Die Details bestimmt unser interner Geschäftsverteilungsplan. Der bestimmt zum Beispiel, dass der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts zuständig ist für die Bundesliga. Der stellvertretende Vorsitzende ist zuständig für die dritte Liga. Ich wurde zum DFB-Beisitzer gewählt. Unsere konstituierende Sitzung findet im Januar statt und ich bin gespannt, welche Aufgaben auf mich dann warten.

"Wir schicken niemanden ins Gefängnis"

beck-aktuell: Ich nehme an, das DFB-Sportgericht schickt niemanden in den Knast. Welche Strafen dürfen Sie verhängen?

Seip: Richtig, in unserer Rechts- und Verfahrensordnung sind verschiedene Sanktionen vorgesehen. Die Freiheitsstrafe gehört tatsächlich nicht dazu. Am häufigsten verhängen wir Sperren gegen Spielerinnen und Spieler, meist für ein bis vier Spiele. Auch Geldstrafen für Vereine sind häufig. In schweren Fällen können wir auch den Ausschluss aus dem Verband verhängen – in besonders schweren Fällen sogar lebenslang. Das kommt beim DFB-Sportgericht aber sehr selten vor. In den unteren Ligen kann das aber schon mal passieren. Zum Beispiel, wenn ein Spieler den Schiedsrichter zusammenschlägt. So jemand hat auf dem Platz dann nichts mehr zu suchen.

beck-aktuell: Können Sie auch Schmerzensgeld anordnen, wenn eine Person, die auf dem Spielfeld verletzt wurde, – wie im Zivilrecht – Entschädigung verlangt?

Seip: Das können wir selbst nicht. Was wir indirekt tun können, sind Auflagen zu verhängen. Beispielsweise im Rahmen von Bewährungsauflagen. Dabei wird ein Spieler für eine Zeit lang gesperrt. Ein Teil dieser Zeitspanne kann zur Bewährung ausgesetzt werden mit der Verpflichtung, eine bestimmte Geldsumme an den Geschädigten zu zahlen. Praktisch kommt das aber kaum vor.

beck-aktuell: Wohin fließen die Geldstrafen? Wird der DFB dadurch immer reicher?

Seip: Tatsächlich sind die Geldstrafen inzwischen eine recht hohe Einnahmequelle des DFB. Der Verband bereichert sich daran aber nicht. Die Gelder gehen an gemeinnützige Stiftungen des DFB, die Projekte fördern – beispielsweise Nachwuchsarbeit oder Aktionen gegen Rassismus.

"Jeder Fall von Gewalt ist ein Fall zu viel"

beck-aktuell: In den Medien hört man ja immer nur die schlimmen Sachen: Pyrotechnik, Prügeleien, Platzstürme. Werden diese Verstöße tatsächlich schlimmer oder ist das mediale Verzerrung?

Seip: Das ist eine gute Frage. Ich bin mir da selbst nicht sicher. Die mediale Aufmerksamkeit ist nach meiner Wahrnehmung tatsächlich gestiegen. Unsere Statistik in Westfalen zeigt aber keinen Anstieg. Gewalt bei Fußballspielen bleibt auf niedrigem Niveau. Aber natürlich ist jeder Fall ein Fall zu viel.

beck-aktuell: Wenn wir bei den schlimmen Fällen sind: Wie handeln Sie bei sexuellem Missbrauch im Jugendbereich des DFB?

Seip: Das war bei mir persönlich zum Glück noch nie Thema. Solche Fälle würden wir aber sofort an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeben. Der Draht ist hier sehr gut. Grundsätzlich ist die Sportgerichtsbarkeit aber komplett getrennt von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Verfahren können parallel stattfinden. Unsere Entscheidungen können aber zum Beispiel bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Parallel würde der Verband im Fall von sexuellem Missbrauch aber natürlich auch weitere Maßnahmen ergreifen, etwa Sperren durch das DFB-Sportgericht. Hier haben wir auch unsere Präventionsarbeit ausgebaut. Ehrenamtliche müssen bei uns inzwischen immer auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

beck-aktuell: Gilt das auch für rassistische Straftaten?

Seip: Rassismus ist ein wichtiges Thema. Wir haben in Westfalen deswegen sogar eine Sonderzuständigkeit für Diskriminierungsfälle beim Verbandssportgericht. Da sehe ich leider tatsächlich steigende Zahlen. Hier müssen wir als Verbände für unsere Werte wie Toleranz und Vielfalt einstehen und tun dies in den Verfahren auch.

beck-aktuell: Wenn ein Sportler eine Entscheidung nicht akzeptieren will. Gibt es dann sowas wie Rechtsmittel?

Seip: Ja, bei uns gibt es sogar Berufung und Revision – beides ist möglich. In der Berufung wird der Fall nochmal ganz neu aufgerollt. In der Revision wird auf Rechtsfehler geprüft – wie in der staatlichen Gerichtsbarkeit. Teilweise haben wir aber sogar mehr Rechtsmittel als in einem Mordfall. Das ist ein bisschen verrückt.

"Ein Anruf von Uli Hoeneß war prägend"

beck-aktuell: Was war Ihr krassester oder lustigster Fall?

Seip: Ein prägender Moment war ein Anruf von Uli Hoeneß. Er war damals im Rahmen seiner Resozialisierung für den Juniorenbereich zuständig. Das Gespräch war sehr angenehm und menschlich. Es ist schön, wenn Menschen im Fußballbereich empathisch sind – egal welche Funktionen sie haben oder wie viele WM-Titel sie schon gewonnen haben. Außerdem erinnere ich mich gut an eine Verhandlung mit Jérôme Boateng wegen einer Notbremse (Anm. d. Red. Verhindern einer Torchance durch ein Foul). Lustige Fälle sind selten, aber einmal verkauften Schiedsrichter ihre Freikarten bei eBay – die Ausreden dafür waren sehr kreativ.

beck-aktuell: Haben Sie Tipps für junge Juristinnen und Juristen, die ins Sportrecht wollen?

Seip: Engagieren Sie sich ehrenamtlich, zum Beispiel in einem Kreissportgericht. Dort lernt man Verhandeln, freies Sprechen, Urteile schreiben. Außerdem empfehle ich Praktika oder Stationen im Referendariat bei DFB, DFL oder Bundesliga-Clubs. Die haben inzwischen meistens eine eigene juristische Abteilung. Dadurch kriegen Sie direkt einen Fuß in die Tür. Die Sportrechts-Community ist klein. Da lernt man schnell viele Kolleginnen und Kollegen kennen und Netzwerke sind wichtig. Ich kann das Engagement im Sportrecht wirklich nur empfehlen.

beck-aktuell: Zum Schluss: Für welchen Verein schlägt Ihr Herz?

Seip: Für Borussia Dortmund.

beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch!

Dr. Markus Seip ist Richter am Landgericht Bielefeld. Er ist seit 2019 in Westfalen für den Landesverband in der Sportgerichtsbarkeit tätig. Im November 2025 ist er zum Richter ins DFB-Sportgericht gewählt worden.

Das Gespräch führte Dr. Jannina Schäffer

Redaktion beck-aktuell, Dr. Jannina Schäffer, 18. November 2025.

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