Hinweise auf Kinderpornografie bleiben oft unbearbeitet: Ermittler fordern Speicherpflicht für IP-Adressen

Ermittler scheitern bei Kinderpornografie im Internet häufig an fehlenden IP-Adressen. 2025 noch öfter als im Vorjahr. Was soll sich nun rechtlich ändern?

Die Zahl der wegen rechtlicher Beschränkungen unbearbeiteten Hinweise auf Kinderpornografie ist gestiegen. 2025 seien es bundesweit mehr als 17.000 zu strafrechtlich relevanten Inhalten gewesen, "die mangels Identifizierung der Tatverdächtigen" eingestellt werden mussten, so die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angesiedelt ist. 2024 und 2023 habe diese Zahl noch bei jeweils gut 15.000 gelegen.

Hintergrund ist, dass es für Internetanbieter noch keine Speicherpflicht für IP-Adressen gibt. Mit ihnen lassen sich digitale Geräte identifizieren - ähnlich wie Autos über ihre Nummernschilder. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll Internetanbieter verpflichten, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler die Daten nutzen können, um eine Straftat aufzuklären - auch die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Netz.

"Nun muss es schnell gehen"

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte: "Nun muss es schnell gehen. Wir brauchen endlich die IP-Adressdatenspeicherung, um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können." Der Anstoß dazu sei einst aus Wiesbaden gekommen. Das Thema ist umstritten, Kritiker befürchten unter anderem eine schleichende Massenüberwachung.

Die Hinweise für die ZIT stammen meist vom gemeinnützigen US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC/Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder), das über mutmaßliche Tatorten informiert. Das Bundeskriminalamt nimmt sie für Deutschland entgegen, prüft sie in Abstimmung mit der ZIT und informiert bei Bedarf die örtlichen Strafverfolgungsbehörden.

Laut der ZIT würde die neue Speicherpflicht "wesentlich helfen, mehr Tatverdächtige zu identifizieren und das Dunkelfeld von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Deutschland aufzuhellen".

Auch sexueller Missbrauch von Kindern im Fokus

Laut der ZIT konnten aufgrund der Hinweise des NCMEC in den vergangenen Jahren nicht nur viele Ermittlungen "wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte eingeleitet werden, sondern auch langjährige Komplexe des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgeklärt werden". Dazu zähle etwa die rechtskräftige Verurteilung eines ehemaligen Grundschulleiters wegen mehr als 90-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Juni 2023 durch das LG Fulda zu sieben Jahren Haft plus anschließender Sicherungsverwahrung.

Redaktion beck-aktuell, kw, 20. Januar 2026 (dpa).

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