Internationaler Gerichtshof lehnt Völkermordklage gegen Serbien ab

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Wiederaufnahme des Völkermordprozesses von Bosnien-Herzegowina gegen Serbien abgelehnt. Das berichteten die Medien am 09.03.2017 in Sarajevo übereinstimmend. Die höchste Justizinstanz der Vereinten Nationen habe einen entsprechenden Brief an die drei Mitglieder des kollektiven Staatspräsidiums geschickt.

Keine gemeinsame Linie des dreiköpfigen Staatspräsidiums

Die Revision des 2007 abgeschlossenen Verfahrens hatte der muslimische Spitzenpolitiker Bakir Izetbegovic im Vormonat beantragt. Das dreiköpfige Staatspräsidium, dem neben Izetbegovic noch je ein Vertreter der Serben und Kroaten angehören, habe sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können, begründete das Gericht seinen abschlägigen Bescheid.

IGH hatte Serbien 2007 freigesprochen

2007 hatte der IGH Serbien freigesprochen, vor allem hinter dem Völkermord an bis zu 8.000 muslimischen Jungen und Männern im ostbosnischen Srebrenica im Juli 1995 durch serbische Einheiten zu stehen. Allerdings habe Belgrad zu wenig unternommen, um den Genozid zu verhindern. Soldaten der serbisch-bosnischen Armee hatten den Massenmord an den Zivilisten begangen. Der Revisionsantrag von Izetbegovic hatte die ohnehin tief zerstrittenen Politiker der drei Völker in diesem Balkanland noch mehr gegeneinander aufgebracht.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017 (dpa).