Gerichtsurteile werden in Deutschland nicht standardmäßig veröffentlicht, wie es in manchen anderen Ländern der Fall ist. Dementsprechend entscheiden Gerichte, bzw. die dortigen Richterinnen und Richter, in der Regel selbst, ob sie Entscheidungen publizieren oder zur Veröffentlichung an Verlage oder sonstige Dritte versenden. Manche Bundesländer unterhalten auch eigene Urteils-Datenbanken, ebenso die Bundesgerichte. Doch die Publikationspraxis ist daher fragmentarisch, je nach Schätzung werden wohl nur zwischen 1% und 3% der Gerichtsentscheidungen in Deutschland veröffentlicht.
Am Mittwoch nun verkündeten der gemeinnützige Verein OpenJur, die KI-Rechercheplattform Anita, die Rechtsinformationssysteme von dejure.org, die Transparenzinitiative FragDenStaat sowie Transparency International Deutschland den Start einer gemeinsamen Kampagne, die für mehr Transparenz der Rechtsprechung sorgen will. Sie kritisieren, dass Deutschland im europäischen Vergleich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen hinterherhinke – mit weitreichenden Folgen für Rechtsklarheit, Justizpraxis und demokratische Kontrolle.
Mehr Transparenz als Chance für die Justiz selbst?
"Gerichtsentscheidungen sind etwas ganz Grundlegendes, weil sie die Gesetze, die wir in unserer Gesellschaft anwenden, konkretisieren", betonte Kampagnensprecher Til Bußmann-Welsch in der Pressekonferenz am 5. November. Nur über Gerichtsentscheidungen könnten Bürgerinnen und Bürger überhaupt nachvollziehen, was erlaubt oder verboten sei. "Eine demokratische Gesellschaft braucht transparentes staatliches Handeln, besonders in der Justiz", war sich auch Arne Semsrott, Leiter des Recherche- und Transparenzportals FragDenStaat, sicher.
Mehr Veröffentlichungen klingen erst einmal nach mehr Arbeit für die Justiz, denn Gerichte geben keine Urteile an Unbeteiligte heraus, die sie nicht vorher anonymisiert haben. Aber auch für die Gerichte selbst könnten sich nach Ansicht der Initiatoren Vorteile ergeben. Die Veröffentlichung von Urteilen und Beschlüssen könne zu einer einheitlicheren Rechtsprechung führen. "Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass es beispielsweise bei der Strafzumessung in Deutschland Ungleichheiten gibt – nämlich ein Süd-Nord-Gefälle, aber auch ein Ost-West-Gefälle", sagte Bußmann-Welsch. "Und so kann es dazu kommen, dass der Ladendieb in Regensburg stärker und schärfer bestraft wird als in Hamburg." Richterinnen und Richter könnten sich außerdem an vergleichbaren Fällen orientieren und müssten "das Rad nicht immer wieder neu erfinden". Verfahren würden dadurch effizienter, der Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und schneller.
Auch Wissenschaft und Fachöffentlichkeit könnten Entwicklungen in der Rechtsprechung bei einer breiten Veröffentlichung besser nachvollziehen, so die Initiatoren. Momentan fehle bei vielen Recherche- und Forschungsprojekten oft die Datengrundlage.
Drei Wege zur Veröffentlichung
Die Kampagnen-Plattform www.offeneurteile.de bietet drei Wege, die zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen führen. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Veröffentlichung eines bestimmten Urteils haben, können das Aktenzeichen über die Plattform anfragen. OffeneUrteile will sich dann um den Kontakt zum Gericht kümmern und die Entscheidung auf der bereits bestehenden Plattform OpenJur veröffentlichen. Der gemeinnützige Verein hat seit 2008 rund 700.000 Entscheidungen öffentlich zugänglich gemacht. "Das Vorgehen ist einfach und kostenlos für die Bürgerinnen und Bürger", heißt es in der Pressemitteilung. Über OffeneUrteile könnten Anwältinnen und Anwälte sowie andere Personenkreise zudem Entscheidungen, die sie selbst im Volltext besitzen, hochladen und so der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Außerdem hat sich das Projekt vorgenommen, im nächsten Jahr systematisch rund eine Million Gerichtsentscheidungen auf eigene Initiative bei den Gerichten anzufragen und pseudonymisiert auf www.openjur.de zur Verfügung zu stellen. Damit die Gerichte, die alle Namen in Entscheidungen selbst schwärzen müssen, nicht überfordert werden, soll dies schrittweise geschehen. "Das ist für die Justiz ein dickes Brett. Wir wissen natürlich auch, dass das mit Aufwand verbunden ist, deswegen ist das ein langfristigeres Vorhaben", betonte Bußmann-Welsch.
Doch woher weiß die Initiative, nach welchen Urteilen sie fragen soll? Die Aktenzeichen hierfür stammen aus anderen bei OpenJur bereits veröffentlichten Gerichtsentscheidungen – denn in diesen finden sich oft Verweise auf ähnliche Fälle oder Vorinstanzen. OffeneUrteile trifft dabei keine Vorauswahl anhand der Relevanz einer Entscheidung, erklärte Benjamin Bremert, Vorstand von OpenJur, auf Anfrage von beck-aktuell. "Wir gucken uns die Entscheidungen, die wir haben, an: Welche anderen Entscheidungen werden da zitiert?"
Gezielte Bürgerbeteiligung und öffentlicher Druck
"Deutschland liegt bei Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen hinter EU und USA", betonte Heribert Hirte aus dem Vorstand von Transparency International Deutschland. Länder wie Rumänien, Frankreich oder die Niederlande haben bereits umfassende Veröffentlichungsmodelle für Gerichtsentscheidungen etabliert. In Rumänien sind seit 2011 etwa rund 50 Millionen Entscheidungen öffentlich zugänglich.
Die Kampagne möchte der bisherigen Veröffentlichungspraxis in Deutschland ein gemeinwohlorientiertes Modell entgegensetzen, das für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Ein Problem sehen die Initiatoren deswegen auch bei den bestehenden kostenpflichtigen Angeboten. Rund eine Million Gerichtsentscheidungen seien nur über Datenbanken wie juris oder beck-online zugänglich, Letztere gehört wie auch beck-aktuell zum Verlag C.H. Beck.
"Es ist ein Problem, wenn nur zahlende Nutzerinnen und Nutzer Zugang zu Rechtsprechung haben." Das führe zu einer "Privatisierung von Justizwissen", sagte Bußmann-Welsch. "Und so haben dann nur Personen, die auch diesen Datenbankzugriff haben – was klassischerweise Personen sind, die dafür bereit sind, Geld zu zahlen – die Möglichkeit, auf diesen Wissensschatz zuzugreifen."
Auch die Ampel-Regierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine transparentere Veröffentlichungspraxis geeinigt. Im Bundesjustizministerium existierte sogar schon eine erste Idee für ein Gesetz. Auch eine technische Lösung für die automatisierte Pseudonymisierung hatte man bereits entwickelt. Nach dem Scheitern der Ampel-Regierung führte die schwarz-rote Regierung das Vorhaben jedoch nicht fort. "Die neue Regierung hat das Thema nicht mehr im Koalitionsvertrag verankert", erklärt Bußmann-Welsch. Wie es politisch weitergehe, sei deswegen unklar. Daher setze OffeneUrteile stattdessen auf eine gezielte Bürgerbeteiligung und öffentlichen Druck.
Die rechtliche Grundlage für eine umfassende Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Zwar haben Bundesgerichte wie das BVerwG und das BVerfG eine Veröffentlichungspflicht für "veröffentlichungswürdige" Entscheidungen anerkannt, doch was das bedeutet, ist nicht ganz klar. Auch dieses Problem soll die Initiative lösen: "Sobald jemand aus der Öffentlichkeit ein Urteil über OffeneUrteile anfragt, wird die Veröffentlichungspflicht indiziert", meinte Bremert. "Es gibt an sich deswegen keine unbedeutende Gerichtsentscheidung mehr."


