Indexmieten: Gesetzentwurf soll Anstieg begrenzen

Indexmieten seien an die Inflation gekoppelt und könnten daher zu einer Doppelbelastung für Mieter führen, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Daher plant ihr Ministerium eine Obergrenze für den Anstieg, die noch dieses Jahr kommen soll.

"Eine Steigerung von Indexmieten darf nicht nach oben offen sein", sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Indexmietverträge könnten für Mieterinnen und Mieter zur Kostenfalle werden, warnte die SPD-Politikerin: "Denn wenn die Verbraucherpreise steigen, steigt auch die Indexmiete entsprechend. Mieterinnen und Mieter sind also doppelt belastet."

"Das haben wir gesehen, als infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Indexmieten plötzlich durch die Decke geschossen sind", so Hubig weiter. "Gerade dann, wenn das Leben insgesamt teurer wird, werden Indexmieten erheblich höher. Deshalb möchte ich da eine Begrenzung einführen", kündigte sie an.

Hubig hatte bereits angekündigt, sie wolle nach der Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern.

Redaktion beck-aktuell, js, 4. Dezember 2025 (dpa).

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