Illegale Absprachen von 2002 bis 2016 praktiziert
Laut BKartA wurden die Bußgelder gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH, die thyssenkrupp Steel Europe AG und die voestalpine Grobblech GmbH sowie drei verantwortliche Personen verhängt. Die kartellrechtswidrige Absprache sei von Mitte 2002 bis Juni 2016 praktiziert worden.
Absprachen über Aufpreise und Zuschläge
Hintergrund der Absprachen sei das gemeinsame Verständnis und Ziel der Unternehmen gewesen, mit ihren Kunden möglichst nur über die Basispreise und nicht über diese Aufpreise und Zuschläge zu verhandeln. Der Preis für die betroffenen Quartobleche habe sich in Deutschland traditionell aus einem kundenindividuell verhandelten Basispreis und diversen Aufpreisen und Zuschlägen zusammengesetzt. Die im Grundsatz brancheneinheitlichen Aufpreise und Zuschläge hätten etwa 20-25 Prozent des Gesamtpreises für Quartobleche ausgemacht und seien bis Mitte 2016 in Preislisten der betroffenen Quartoblechhersteller enthalten und veröffentlicht gewesen. Insgesamt habe die Bedeutung des traditionellen Preissystems im relevanten Zeitraum abgenommen.
Geständnisse und Kooperation berücksichtigt
Die Unternehmen hätten die vom BKartA gegen sie jeweils erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Dies sei bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt worden. Die voestalpine Grobblech GmbH habe darüber hinaus auch während des Verfahrens mit dem BKartA kooperiert, was ebenfalls bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigt worden sei. Die ebenfalls beteiligte Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke habe als erstes Unternehmen mit dem BKartA kooperiert und hierfür einen vollständigen Erlass der Geldbuße erhalten.