Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die im Oktober 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber aufgehoben. Sie sollten für die Regulierungsperiode 2024 bis 2028 gelten. Der 3. Kartellsenat hatte bemängelt, dass die Netzagentur bei der Festlegung der Zinssätze einen bestimmten Bestandteil nur anhand einer einzigen Methode ermittelt habe. Die Vorgehensweise stelle nicht sicher, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung "angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst" sei.
Rund 900 Netzbetreiber hatten Beschwerde eingelegt. Das Gericht wählte daraufhin 14 Musterverfahren aus. Das OLG hatte Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen. Wann dieser sich jetzt mit der Beschwerde befassen wird, wurde zunächst nicht bekannt. Die Zinssätze werden von den Netzbetreibern als Netzkosten den Energieversorgern in Rechnung gestellt. Diese geben sie an die Endverbraucher weiter.