Götz Alys "Wie konnte das geschehen": Das Recht der Volksgemeinschaft im "Dritten Reich"
© dpa-Zentralbild | Michael Reichel, Cover von S. Fischer Verlage

Der Historiker Götz Aly legt die große Synthese seiner Forschungen zum Nationalsozialismus vor. Er fragt nach den Bedingungen für Weltkrieg und Völkermord. Sebastian Felz hat die NS-Gesamtdarstellung aus der Perspektive des (Un-) Rechts gelesen.

Der Historiker Götz Aly ist ein außeruniversitärer Ein-Mann-Exzellenzcluster. Seit Jahrzehnten werden seine Forschungen zur Geschichte des Nationalsozialismus intensiv wie auch kontrovers diskutiert. Aber auch die Kritikerinnen und Kritiker, die ihm "instinktsicheres Abfeuern öffentlichkeitswirksamer Knallfrösche" vorwarfen, bescheinigten seinen Büchern letztlich, eine "lohnende Lektüre" zu sein. 

Nun hat der Historiker seine Forschungen zum "Dritten Reich" in einer über 700-seitigen Synthese zusammengefasst. Für ihn ist der Nationalsozialismus ein zwölfjähriges hochdynamisches Projekt. Eine durch Sozialwohltaten korrumpierte, auf "rassischer Gleichheit" beruhende Volksgemeinschaft entfaltet eine nie gesehene destruktive imperialistische Kraft. Der NS-Unrechtsstaat wird zu einer Gewalt- und Verbrechensgemeinschaft, die durch Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen zusammengeschweißt wird und in der militärischen und moralischen bedingungslosen Kapitulation endet. Aber wie konnte es dazu kommen? Für die historischen Antworten blickt Götz Aly auch auf die rechtlichen Entwicklungen.

Von innerer Einheit und nationalsozialistischen Sozialwohltaten

Hitler gerierte sich ab 1933 als "Kanzler der inneren Einheit". Der NS-Gesetzgeber beseitigte mit dem "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" (Januar 1934) den Föderalismus und zentralisierte das Deutsche Reich. Die Nazis schufen eine "deutsche" Staatsangehörigkeit durch die "Verordnung über die Staatsangehörigkeit" vom Februar 1934. Und sie vereinheitlichten mit der "Reichsstraßenverkehrsordnung" vom Mai 1934 die Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. 

Zur sozialstaatlichen Korrumpierung der Deutschen lockerten sie schon im Februar 1933 mit der "Verordnung des Reichspräsidenten über den landwirtschaftlichen Vollstreckungsschutz" und ähnlichen Maßnahmen im Zwangsvollstreckungsrecht den Druck auf die Schuldnerinnen und Schuldner durch den Schutz vor Pfändungen, Wohnungseximittierungen und Zwangsversteigerungen. Entschuldungsmöglichkeiten sollten geprüft werden. Kredit- und Hypothekenbanken wurden mit Steuergeldern gestützt. 

Das "Gesetz zur Änderung auf dem Gebiete der Reichsversorgung " (Juli 1934) brachte erhebliche Verbesserungen für Invaliden, hinzu kamen das "Gesetz zum Schutz des Einzelhandels" (Mai 1933) und das "Gesetz über Preisnachlässe" (November 1933), welches die Errichtung von Einheitspreisgeschäften und übermäßige Rabattierungen verbot – in den Augen der Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten Maßnahmen gegen die "jüdischen" Warenhäuser und die katholischen oder sozialdemokratischen Konsumvereine. Das "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (Januar 1934), das "Gesetz über die Heimarbeit" (März 1934) und das "Gesetz zur Erweiterung des Kündigungsschutzes" (November 1934) stärkten, so in der Lesart von Aly, Rechte von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern und Beschäftigten, z. B. im Kündigungsschutz. Der 1. Mai wurde ab 1933 ein bezahlter Feiertag, ebenso der 20. April ("Führers Geburtstag") ab 1939.

All diese Wohltaten dienten im Endeffekt der Rüstungs- und Kriegswirtschaft ("Kanonen statt Butter"), aber sie kam bei Millionen gut an. Sie simulierten, aber stimulierten auch das Gefühl, in einer "Volksgemeinschaft" zu leben. 

Politische Justiz im Kirchenkampf

Die Volksgemeinschaft erfuhr aber nicht nur Lockung, sondern auch Zwang. Anhand der "Sittlichkeitsprozesse" beschreibt Aly am Beispiel der katholischen Kirche, wie die Nazis andere nicht-nationalsozialistische gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure attackierten. Ziel war die totalitäre Ein-Parteien-Volksgemeinschaft. Aly zeichnet nach, wie die Nazis 1935 mit einer Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz begannen, vor allem im Rheinland gegen Priester und Laienbrüder vorzugehen. Sie wurde wegen (damals noch strafbarer) homosexueller Kontakte zwischen Erwachsenen verfolgt. Aber auch damals schon wurde sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche untersucht.

Dem Regime ging es darum, den katholischen Unabhängigkeitsanspruch im totalitären Weltanschauungsstaat der NSDAP zu brechen. Die Anfang 1936 anlaufende Prozessserie wurde im Sommer 1936 wegen der Olympischen Spiele gestoppt. Im November 1936 macht Hitler folgendes Angebot: Wenn die Kirche sich ohne Wenn und Aber in die antibolschewistische Einheitsfront einreihe, dann werde er "all das Kleine, was die friedliche Zusammenarbeit stört […] aus der Welt schaffen". Damit waren die "Sittlichkeitsprozesse" gemeint.

Es kam jedoch anders. Im März 1937 ließ Papst Pius XI. die regimekritische Enzyklika "Mit brennender Sorge" von deutschen Kanzeln verlesen. Goebbels kochte. Die "Pfaffenprozesse" wurden wieder aufgenommen. Der Chefpropagandist sprach von einem "Höllenkonzert", einem "Großangriff" mit "gröbstem Geschütz" auf die "schwarze Brut". Die gleichgeschaltete Presse berichtete mit Sprachregelungen oder druckte gleich offiziöse "Auflageberichte" von den öffentlich verhandelten Prozessen ab. Während die NS-Propaganda von tausenden Priestern und Ordensbrüdern sprach, die verurteilt würden, war die tatsächliche Zahl der Verurteilten zwischen 1933 und 1937 deutlich niedriger als behauptet: Verurteilt wurden 57 Weltgeistliche, sieben Ordensgeistliche und vier Laienbrüder, die einem Priesterorden angehörten, sowie 170 Mitglieder von Laienbrüdergenossenschaften (davon 62 ehemalige). Einige weitere Verfahren blieben in der Schwebe. 

Während die ältere Forschung darauf hinweist, dass sich trotz des Rekordwertes von 108.000 Kirchenaustritten 1937 der "Erfolg" der Kampagne nur schwer messen lasse, sieht Aly die Nazis durchaus am Ziel. Sie hätten die Auflösung katholischer Vereinigungen erreicht, das Verbot von Religionsunterricht durch Geistliche, die Zurückdrängung der Konfessionsschulen und die politische Abstinenz des Klerus. Priestern wie Rupert Meyer, die u. a. auch gegen die Sittlichkeitsprozesse predigten, wurde gemäß § 130a StGB ("Kanzelparagraph") der Prozess gemacht.

Draußen fielen die "besten Söhne", zuhause würden Verbrecher geschont, meinte Hitler

Aber die politische Justiz richtete sich nicht allein gegen weltanschauliche Gegnerinnen und Gegner, sondern auch gegen "Reichsdeutsche", denen vorgeworfen wurde, dass es ihnen nach dem "gesunden Volksempfinden" an Treue gegenüber "Führer, Volk und Vaterland" fehle. Das "Gesetz gegen Wirtschaftssabotage" (Dezember 1936) oder die "Kriegswirtschaftsverordnung" (September 1939) bedrohten Devisenvergehen, Schwarzschlachtungen oder Lebensmittelschiebereien mit dem Tode.

Hitler äußerte sich im Mai 1942 zu seiner "Gesellschaftstheorie": Es gebe immer drei Teile, einen kleinen kriminellen, einen kleinen positiv-idealistischen, und eine breite Masse. Da der Krieg den Teil der Idealistischen dezimiere, müsse die Justiz rigoros vorgehen und hier für einen Ausgleich sorgen: Es gehe nicht an, "dass draußen an der Front die besten Söhne des Volkes fallen und zu Hause die Verbrecher durch eine laxe Justiz sozusagen konserviert werden".

Aly: "Kraft durch Todesangst" statt "Kraft durch Freude"

Aus "Kraft durch Freude" sollte spätestens nach Stalingrad "Kraft durch Todesangst" werden, wie Aly beschreibt. Mindestens 35.000 Todesurteile wurden im Nationalsozialismus gefällt – gegen "reichsdeutsche" Zivilistinnen und Zivilisten. Womöglich die gleiche Anzahl an Todesurteilen wurden gegen Soldaten ausgeurteilt. Die Richter der Militärgerichte, der Sondergerichte und des Volksgerichtshofes schickten mindestens 20.000 Nichtdeutsche justizförmig in den Tod. Und dieser Terror, so zeigt Aly, entfaltete sich bereits ab 1942. In den ersten acht Jahren des "Tausendjährigen Reiches" verhängte der Volksgerichtshof knapp fünf Prozent seiner Todesurteile gegen "Altreichsdeutsche". Ab 1942 erhöhte sich die Zahl der Prozesse drastisch, und bei jeder zweiten Verurteilung wurde die Todesstrafe verhängt.

Als Goebbels Mitte Juni 1944 eine Statistik der Todesurteile des Volksgerichtshofes analysierte, nahm er befriedigt zur Kenntnis, dass "Intellektuelle und sozial und gesellschaftlich hochgestellte Persönlichkeiten" auch zu einem hohen Prozentsatz zum Tode verurteilt worden waren. "Wer gegen den Führer oder gegen die deutsche Kriegsführung Opposition" macht, sei nicht zu bedauern, wenn "ihm der Kopf abgeschlagen" werde.

Götz Aly hat mit seinem Werk eine umfassende Deutung der Deutschen im Dritten Reich vorgelegt, über die zu streiten sein wird. Dabei hat er auch einen scharfen wie hintergründigen Blick auf die Dimensionen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates geworfen. Genüsslich zitiert er die letzte Verordnung des Dritten Reichs vom 29. März 1945. In banalster Sachlichkeit dekretierte Staatsekretär Wilhelm Stuckart – ohne die Wörter "Hitler", "Führer" oder "Geburtstag" zu nennen –, dass "aufgrund von Kriegsnotwendigkeiten" am 20. April 1945 "wie [an] anderen Werktagen Dienst zu leisten" sei. Der "national-sozialistische" Terrorstaat war am Ende.

Götz Aly, Wie konnte das geschehen. Frankfurt a. M. 20025, S. Fischer, 786 S., gebunden, 978-3103973648, 34 €.

Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Mitglied des Vorstandes des "Forum Justizgeschichte"

Redaktion beck-aktuell, Dr. Sebastian Felz, 12. Dezember 2025.

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