Hessen schiebt Terrorverdächtigen Haikel S. nach Tunesien ab

Hessen hat nach langem juristischen Tauziehen den hochgradig Terrorverdächtigen Haikel S. nach Tunesien abgeschoben. Die Bundespolizei habe den islamistischen Gefährder am 09.05.2018 den tunesischen Behörden übergeben, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) in Wiesbaden. "Wir haben ihn abgeschoben, erfolgreich abgeschoben." Beuth forderte, dass künftige Verfahren in ähnlichen Fällen gestrafft werden müssten.

Tunesier soll Anschlag in Deutschland vorbereitet haben

Die deutschen Ermittler werfen Haikel S. vor, für die Terrormiliz IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Die deshalb verhängte Untersuchungshaft hatte der Bundesgerichtshof im August 2017 aufgehoben. Haikel S. kam daraufhin aber nicht auf freien Fuß, sondern auf Antrag der Frankfurter Ausländerbehörde in Abschiebehaft.

Auch in Heimatland terrorverdächtig

Auch in seinem Heimatland steht der 37-Jährige unter Terrorverdacht. Er soll 2015 am Anschlag auf das Bardo-Museum in der Hauptstadt Tunis mit mehreren Toten beteiligt gewesen sein. Im Februar 2017 war er bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen festgenommen worden.

Vor BVerfG und EGMR erfolglos

Der Terrorverdächtige war bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen, um sich gegen seine Abschiebung zu wehren. Die Karlsruher Richter lehnten seine Beschwerde am 07.05.2018 jedoch mit der Begründung ab, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe (BeckRS 2018, 7600). Auch in Straßburg scheiterte der Gefährder noch am selben Tag mit seinem Eilantrag, doch noch einen Abschiebestopp zu erwirken.

Anwältin: Keine rechtsstaatlichen Entscheidungen

"Es waren politische Entscheidungen und keine rechtsstaatlichen", sagte die Anwältin von Haikel S. über die Karlsruher Richter. "Selbst wenn (von tunesischer Seite) zugesichert wird, dass die Todesstrafe nicht verhängt wird, ist das keine Garantie. Das kann sich schnell ändern, wenn sich die politische Situation in dem Land ändert." Die Anwältin hatte am 09.05.2018 keinen Kontakt mehr zu Haikel S. "Er darf mich nicht anrufen. Das wurde ihm bei den Abschiebeversuchen der letzten Male auch verboten", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Richter verwiesen auf Moratorium in Tunesien

Das BVerfG wie auch schon zuvor die höchsten deutschen Verwaltungsrichter (BVerwG, BeckRS 2018, 5387) hatten in ihren Entscheidungen auf ein seit Jahren bestehendes Moratorium in Tunesien verwiesen, nach dem eine drohende Todesstrafe nicht vollstreckt, sondern in eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe umgewandelt wird.

Abschiebung im Juli 2017 gestoppt

Bereits im Juli 2017 war eine geplante Abschiebung von S. nach einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in letzter Minute gestoppt worden. Er saß da bereits im startbereiten Flugzeug.

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2018 (dpa).