Im Handwerk und der Landwirtschaft: Herkunftsangaben sollen besser geschützt werden

Marzipan aus Lübeck, Glas aus Jena oder Geigen aus Mittenwald: Mit einem neuen Gesetz wollen das Justiz- und das Landwirtschaftsministerium geografische Angaben bei Erzeugnissen besser schützen. 

Mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf sollen geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser geschützt werden. Darüber hinaus solle mit dem neuen Gesetz die Eintragung dieser Angaben erleichtert und ein EU-weiter Schutz ermöglicht werden.

Reformen auf europäischer Ebene werden umgesetzt

Der Schutz geografischer Angaben wurde zuletzt auf europäischer Ebene umfassend reformiert und erweitert. Es sei nun erstmalig möglich, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse (sog. CIGIS, craft and industrial geographical indications) mit einer geografischen Angabe schützen zu lassen, berichten die beiden Ministerien. Darüber hinaus sei das System für den geografischen Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Wein und Spirituosen reformiert und vereinheitlicht worden.

Der neue Gesetzesentwurf solle nun die Durchführung dieser europäischen Reformen regeln, um geografische Angaben auch in Deutschland effektiv zu schützen.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont, dass mit dem Gesetzesentwurf regionales Handwerk und traditionelle Industrie gefördert werde. Sie sieht die neuen Möglichkeiten als Beitrag zum Verbraucherschutz, denn für Verbraucherinnen und Verbraucher seien geografische Herkunftsangaben ein Qualitätssiegel.

Deutsche Lebensmittel seien national und international nicht nur für ihre herausragende Qualität und ihren tollen Geschmack bekannt, sie seien auch kulinarische Botschafter ihrer Heimatregionen, so Landwirtschaftsminister Rainer. Das Alleinstellungsmerkmal der geografischen Herkunft könne mit dem Gesetzesentwurf noch besser geschützt werden als bisher.

Verwaltungsvereinfachungen und neue Befugnisse

Mit dem neuen Gesetz sollen die Zuständigkeiten für den Agrargeoschutz ausschließlich auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) konzentriert werden. Diese Maßnahme diene der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. Durch den neuen Gesetzentwurf würden die Regelungen zum Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht. Auch die Vorschriften über das Kontrollverfahren seien überarbeitet worden.

Eine wichtige Rolle kommt dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) zu: Es soll die nationale Phase des Verfahrens zur Eintragung von geografischen Angaben in das vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum zu führende Register durchführen. In der Zukunft sollen alle Anträge beim DPMA eingereicht werden.

Der Schutz von CIGIs soll privatrechtlich durchzusetzen sein. Dafür finden sich im Gesetzesentwurf Anspruchsgrundlagen für Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Auch die Verhängung von Bußgeldern soll möglich werden.

Auch statte der Gesetzesentwurf die Behörden der Länder mit den notwendigen Befugnissen aus, um Kontrollen durchzuführen. Auch eine Überwachung des Online-Handels soll möglich werden. Sämtliche Angebote, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, würden mit dem neuen Gesetz zu rechtswidrigen Inhalte im Sinne des Digital Services Act. Hierdurch würden mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen.

Bürgerinnen und Bürger sowie andere Interessierte können bis zum 16. Juli 2025 Stellung zu dem Gesetzesentwurf nehmen. 

Redaktion beck-aktuell, kw, 3. Juli 2025.

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