Hamburgs Staatsanwaltschaft wird künftig Hasskriminalität erfassen

Politisch motivierte Kriminalität wurde in der Vergangenheit nur unzureichend erfasst. Das soll anders werden. Ab dem 01.07.2018 werde Hamburgs Staatsanwaltschaft die Hasskriminalität nach verschiedenen Kriterien dokumentieren, teilte die Pressestelle des Justizsenats am 19.06.2018 mit. Bereits 2016 hatte eine Hamburger Initiative auf der Justizministerkonferenz den Stein ins Rollen gebracht, damit in Zukunft Hasskriminalität bundeseinheitlich bei den Staatsanwaltschaften erfasst wird. 

Erfassung von Hasskriminalität wichtig für Strafzumessung

Folgende Kriterien der Hasskriminalität werden ab Juli dokumentiert: antisemitisch, antichristlich, antiislamisch, behindertenfeindlich, fremdenfeindlich und wegen sexueller Orientierung. Die Erfassung sei wichtig, denn häufig zielten die Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie beispielsweise Juden oder Homosexuelle zu verängstigen und sie zu isolieren, erklärte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Mit der Erfassung könne diese Absicht in der Motivforschung festgehalten und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Daten sollen auch als Grundlage für Maßnahmen gegen Hasskriminalität dienen

Es sei sehr sinnvoll, dass die Staatsanwaltschaft bald Hassmotive erfasse, so Steffen. Denn bei Hasskriminalität werde nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zugefügt, sondern solche Taten vergifteten auch das gesamtgesellschaftliche Klima. "Wir brauchen die Daten, damit wir besser abschätzen können, wie sich diese Art der Kriminalität entwickelt und wie wir ihr entgegenwirken können.“

Redaktion beck-aktuell, 20. Juni 2018.