Erfassung von Hasskriminalität wichtig für Strafzumessung
Folgende Kriterien der Hasskriminalität werden ab Juli dokumentiert: antisemitisch, antichristlich, antiislamisch, behindertenfeindlich, fremdenfeindlich und wegen sexueller Orientierung. Die Erfassung sei wichtig, denn häufig zielten die Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie beispielsweise Juden oder Homosexuelle zu verängstigen und sie zu isolieren, erklärte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Mit der Erfassung könne diese Absicht in der Motivforschung festgehalten und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Daten sollen auch als Grundlage für Maßnahmen gegen Hasskriminalität dienen
Es sei sehr sinnvoll, dass die Staatsanwaltschaft bald Hassmotive erfasse, so Steffen. Denn bei Hasskriminalität werde nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zugefügt, sondern solche Taten vergifteten auch das gesamtgesellschaftliche Klima. "Wir brauchen die Daten, damit wir besser abschätzen können, wie sich diese Art der Kriminalität entwickelt und wie wir ihr entgegenwirken können.“