Laut der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnung, Karen Pein, hat sich die Mietpreisbremse als wirksames Element erwiesen, um Mieterinnen und Mieter bei der Neuvermietung einer Wohnung vor einem starken Mietanstieg zu bewahren. Mit der Mietpreisbremse sind die Mieterhöhungen im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt. Grund für die Maßnahme sei der nach wie vor angespannte Wohnungsmarkt, erklärte Pein. Deshalb werde die Möglichkeit genutzt, die Ende des Jahres auslaufende Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern.
Gleichzeitig arbeite man aber auch daran, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern. Das solle unter anderem durch die Reduktion von Baukosten, schnellere Genehmigungsverfahren und Wohnungsbauförderung im sozialen Wohnungsbau geschehen.
Im Jahr 2015 hatte der Bundesgesetzgeber mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Verordnung geschaffen. Mieterinnen und Mieter könnten dank Mietpreisbremse in vielen Fällen durch einfache Rüge einen Verstoß geltend machen und zu viel gezahlte Miete bis zum Vertragsbeginn zurückverlangen. Das gelte zumindest, wenn die Rüge in den ersten 30 Monaten des Mietverhältnisses erfolge.


