Das OLG Jena hat drei mutmaßliche Rechtsextremisten wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Gruppe Knockout 51 verurteilt. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte soll nach dem Willen der Staatsschutzkammer für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Zwei Mitangeklagte haben Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr als ein Kampfsportverein
Im Urteil stuft die Staatsschutzkammer des Gerichts Knockout 51 als kriminelle Vereinigung ein. Es habe sich bei dieser Gruppierung nicht nur um einen Kampfsportverein gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Matthias Blaszczak, bei der Verkündung des Urteils. "Sie war vielmehr Teil einer politischen Strategie." Knockout 51 sei von Anfang an auf die Begehung von Gewaltstraftaten angelegt gewesen. Zuvor bestätigte der BGH, dass die Gruppe entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft keine terroristische Vereinigung sei.
In diesem zweiten Knockout-51-Prozess hatte der Generalbundesanwalt drei Männer angeklagt, die Führungsfiguren oder wichtige Unterstützer von Knockout 51 sein sollen. Nach dem Willen des Generalbundesanwalts sollten die Männer deshalb zwischen drei und fünf Jahre in Haft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.
Ursprung: "Nazi-Kiez" in Eisenach
In einem ersten Knockout-51-Verfahren waren vom OLG Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei Knockout 51 handelt es sich um eine in Eisenach gegründete Gruppe, die sich vor allem in der Stadt in Westthüringen als Ordnungsmacht präsentierte und dort versucht hatte, einen "Nazi-Kiez" zu schaffen.


