#89: Streit ums Sondervermögen, Keine Kündigung bei Kirchenaustritt, Zu viele migrantische Staatsanwälte?

Die Grünen wollen vielleicht wegen des Sondervermögens klagen. Der EuGH zeigt wenig Verständnis für DSGVO-Hopper, aber viel für eine gekündigte Kirchenmitarbeiterin. Der Berliner Justizsenatorin wird das Partizipationsgesetz unheimlich. Und wen zeigt man an, wenn man von Grok geroastet wird? 

Sondervermögen: In Berlin knallt es mal wieder - und erneut geht es um die Haushaltsplanung der Regierung. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen denkt darüber nach, gegen den Haushalt des Jahres 2025 zu klagen. Sie ist der Ansicht, dass die Bundesregierung Geld aus dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz zweckentfremdet hat. Aber wie könnte eine Klage vor dem BVerfG überhaupt aussehen? 

Keine Kündigung bei Kirchenaustritt: Der EuGH hat entschieden, dass eine katholische Einrichtung einer Schwangerschaftsberaterin nicht ohne Weiteres allein wegen ihres Kirchenaustritts kündigen darf. Entscheidend sei, ob die geforderte Kirchenzugehörigkeit unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei. Das Ergebnis legt nun offenbar jeder so aus, wie es ihm passt. 

Partizipationsgesetz in Berlin gestoppt: Mit dem Par­ti­zi­pa­ti­ons­ge­setz woll­te Ber­lin 2021 den öf­fent­li­chen Dienst viel­fäl­ti­ger ma­chen. Das führ­te bei der Staats­an­walt­schaft aber of­fen­bar dazu, dass die bes­ten Ex­amens­er­geb­nis­se nicht mehr reich­ten, wenn die Her­kunft nicht stimm­te. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat diese Einstellungspraxis jetzt gestoppt und will das Gesetz überprüfen lassen. Maximilian Amos hat nachgefragt. 

DSGVO-Missbrauch: Der EuGH stellte am Donnerstag klar, dass schon ein erster Antrag auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten missbräuchlich sein kann, wenn er allein in der Absicht gestellt wird, anschließend Schadensersatz zu fordern. Im Fall ging es um einen Österreicher, der sich selbst für den Newsletter eines Optikers anmeldete und nur 13 Tage später einen Auskunftsanspruch stellte. Der Optiker weigerte sich. Zu Recht – wie jetzt der EuGH bestätigte.

Grok-Roast: Macht man sich strafbar,  wenn man die X-KI Grok auffordert, einen anderen zu beleidigen? Dazu gibt es Anwaltsmeinungen, einen sehr lesenswerten Niggemeier-Artikel in der SZ - und natürlich wenig schmeichelhafte Live-Zitate, denn Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt haben den Aggro-Bot natürlich auch gebeten, Gerechtigkeit & Loseblatt zu "roasten". 

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Redaktion beck-aktuell, Pia Lorenz, Chefredakteurin beck-aktuell und Mitglied der Schriftleitung der NJW; Dr. Hendrik Wieduwilt, Rechtsanwalt & Strategieberater, 19. März 2026.

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