Grunderwerbsteuer: Immobilien-Share-Deals sollen eingedämmt werden

Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Wie die Bundesregierung am 31.07.2019 mitteilte, hat sie eine entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Neu sei vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90%. Außerdem werde die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.

Hintergrund

Bislang würden einige Immobilieninvestoren ein Schlupfloch nutzen: Statt einer Immobilie würden sie Anteile an der Firma kaufen, die Eigentümerin der Immobilie ist. Die sogenannten Share Deals blieben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95% der Unternehmensanteile kaufen, so die Bundesregierung. Das Problem sei, dass mitgebrachte Co-Investoren häufig die verbleibenden Anteile übernehmen. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren könnten beide die Anteile steuerfrei vereinen. Diese Art der Steuergestaltung führe – vor allem bei hochpreisigen Immobilien – zu erheblichen Steuerausfällen, betont die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2019.