Gemeint ist die zehnjährige Frist zwischen dem Kauf und Verkauf einer nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie. Wer diese einhält, muss den Gewinn aus dem Verkauf derzeit nicht versteuern. Das wollen die Grünen ändern – und damit sechs Milliarden Euro mehr für den Fiskus generieren.
Auch die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich wollen die Grünen beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte ihrem Antrag (BT-Drs. 21/356) zufolge in den Staatssäckel fließen, würde man die Besteuerung bei sogenannten Share Deals grundlegend reformieren, "sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“.
Auch soll es für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten keine Befreiung bei der Erbschaftsteuer mehr geben. Auch die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro soll abgeschafft werden. Denn diese führe "de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung", so die Grünen.
In ihrem Antrag thematisieren sie ferner die "organisierte Steuerhinterziehung", die es "entschieden zu bekämpfen" gelte. Unter anderem geht es dabei um "schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle". Gefordert werden auch "effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug".