Grenzüberschreitende Kriminalität: Rechtshilfe soll vereinfacht werden

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafverfahren soll besser funktionieren. Die Bundesregierung will dafür das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen praxistauglicher gestalten. Jetzt gibt es einen Entwurf des Bundesjustizministeriums.

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen regelt die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Behörden und Gerichten – etwa bei der grenzüberschreitenden Beweiserhebung oder bei Auslieferungen. Doch für viele Praktiker und Praktikerinnen ist das Gesetz vor allem eins: unübersichtlich und kompliziert. Das soll sich jetzt ändern.

Geplant sei eine "klar strukturierte und systematisch konsistente Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafverfahren", so das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Insbesondere die Unterschiede zwischen der Zusammenarbeit innerhalb der EU, mit Drittstaaten und mit internationalen Einrichtungen will es besser berücksichtigen.

Erstmals vorgesehen sind ausdrückliche Regelungen für die polizeiliche Rechtshilfe. Das soll die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden insbesondere mit Drittstaaten verbessern, z.B. bei Fahndungsmaßnahmen. Auch sieht der Gesetzentwurf erstmals eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit in Strafsachen mit internationalen Einrichtungen vor, darunter zum Beispiel Sondertribunale zur Ahndung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nichts verändert wird an den bereits bestehenden Regelungen über die Zusammenarbeit mit dem IStGH.

Die Neuregelungen sollen für einen besseren Schutz von Personen sorgen, die von Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe, beispielsweise einer Auslieferung, betroffen sind. So soll es ein ausdrückliches Recht auf mündliche Anhörung im Auslieferungsverfahren geben. Und Betroffene sollen zusätzliche Möglichkeiten bekommen, Entscheidungen überprüfen zu lassen.

Daneben will das Ministerium mit dem Entwurf verschiedene europäische Rechtsakte der letzten Jahre umsetzen. So wird festgelegt, dass nunmehr ausschließlich die Gerichte abschließend über die Ausstellung und Vollstreckung Europäischer Haftbefehle entscheiden dürfen. Damit berücksichtige der Gesetzentwurf die durch den EuGH aufgestellten Anforderungen an die Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörde.

Redaktion beck-aktuell, bw, 29. September 2025.

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