Staatstrojaner für deutsche Geheimdienste: GFF zieht vor den EGMR

Nachdem das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen das Artikel-10-Gesetz nicht zur Entscheidung angenommen hatte, trägt diese den Streit nun nach Straßburg. 

Die GFF hat beim EGMR Beschwerde gegen das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel-10-Gesetz) eingereicht. Das BVerfG hatte im September 2025 eine von der GFF eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die GFF rügt vor dem EGMR nun insbesondere einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben aus Art. 8 EMRK.

Das 2021 erneuerte Artikel-10-Gesetz erlaubt es allen 19 deutschen Geheimdiensten von Bund und Ländern erstmals, sogenannte Staatstrojaner zu nutzen – ohne dass sie für deren Einsatz besondere Voraussetzungen erfüllen müssen. Bei Staatstrojanern handelt es sich um Programme, mit denen die Geheimdienste unbemerkt auf digitale Endgeräte zugreifen können. Anschließend können die Dienste alle auf einem Gerät gespeicherten Daten auslesen und die gesamte Kommunikation mitverfolgen.

Den Geheimdiensten "endlich wieder wirksame Grenzen setzen"

"Es funktioniert nicht, Geheimdienste erst aufzurüsten und dann sich selbst zu überlassen. Wer massenhaft überwachen kann, für den müssen besonders strenge Regeln gelten", kommentierte Jürgen Bering, Verfahrenskoordinator bei der GFF. "Wir ziehen nun nach Straßburg, um den Diensten endlich wieder wirksame Grenzen zu setzen."

Staatstrojaner gefärden die Grundrechte laut GFF insbesondere deshalb, weil die Programme sich meist nur unter Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken installieren lassen. Damit hätte der Staat ein Interesse daran, ihm bekannte "Hintertüren" offen zu lassen und würde so seine verfassungsrechtliche Schutzpflicht missachten, bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Geschehe das nicht, steige für alle Nutzerinnen und Nutzer digitaler Endgeräte das Risiko, Ziel digitaler Attacken zu werden, so die GFF.

Zuvor hatte die GFF bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse des BND erhoben, die ebenfalls im Artikel-10-Gesetz geregelt waren. Das BVerfG gab dieser Verfassungsbeschwerde im November 2024 statt und erklärte die Befugnis des BND zur anlasslosen Überwachung der Kommunikation zwischen Menschen im Inland mit Menschen im Ausland zur Bekämpfung von Cyber-Gefahren für verfassungswidrig.

Redaktion beck-aktuell, sst, 20. Januar 2026.

Mehr zum Thema