Zusatzbeitrag für gesetzliche Krankenkassen sinkt
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6%. Er ist seit 2015 gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt 2018 auf 1,0%. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.
Beiträge für Selbstständige näher an tatsächlichen Einnahmen
Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich für Selbstständige ab dem 01.01.2018 stärker nach den tatsächlichen Einkünften. Dazu wird ein vorläufiger Beitrag für freiwillig Versicherte auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids erhoben. Der endgültige Beitrag bemisst sich rückwirkend, wenn der Einkommenssteuerbescheid für das zugehörige Kalenderjahr vorliegt. Das macht auch Beitragserstattungen möglich.
Vorsorgeuntersuchung zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen
Zur Erkennung von Bauchschlagader-Aneurysmen können sich gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren einmalig untersuchen lassen. Sie sind wesentlich häufiger davon betroffen als Frauen. Die Vorsorgeuntersuchung mittels Ultraschall können die Hausärzte ab 01.01.2018 abrechnen.
Neue Saisonarbeiter-Regelung in der Krankenversicherung
Endet die Saisonbeschäftigung, so endet auch die Krankenversicherungspflicht. Die Versicherung wird nur dann fortgeführt, wenn der Saisonbeschäftigte innerhalb von drei Monaten in die freiwillige Krankenversicherung wechselt. Dazu ist ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen. Die Regelung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Krankenhausstatistik wird erweitert
Die Krankenhausstatistik beschreibt die Situation der Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen und bildet ab, wie die Patienten die Einrichtungen nutzen. Sie erfasst ab 2018 auch ambulante Leistungen. Ende 2019 sollen erste Ergebnisse der neuen Erhebung vorliegen.