Länder stimmen Pflicht für Widerrufs-Button in Onlineshops zu

Wer seine Bestellung stornieren oder einen Vertrag online widerrufen möchte, soll das künftig mit einem einfachen Klick erledigen können. Auch für Patientinnen und Patienten bietet das neue Gesetz Verbesserungen in Bezug auf die Einsicht ihrer Behandlungsakte.

Wer beim Online-Shopping oder einem sonstigen Online-Vertragsabschluss falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter rückgängig machen: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Unternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in ihrer App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen.

Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein "echter verbraucherpolitischer Fortschritt". "Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sei", sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz.

Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei der Änderung geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.

Redaktion beck-aktuell, sst, 30. Januar 2026 (dpa).

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