Gesetzentwurf soll Grundlage für EU-Staatsanwaltschaft schaffen

Im deutschen Recht soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ab Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann. Das Bundeskabinett hat am 22.01.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union Straftaten gegen den EU-Haushalt wie beispielsweise Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen und vor Gericht bringen.

Know-How von Ermittlern aus 22 Mitgliedstaaten

"Wir schaffen eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der EU, die schnell und effektiv über Ländergrenzen hinweg ermitteln kann", betonte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das Know-How der Ermittler aus 22 Mitgliedstaaten werde zusammengeführt. Allein durch Mehrwertsteuerbetrug würden den EU-Staaten jedes Jahr Milliardenbeträge entgehen. Auch durch Betrug mit EU-Finanzmitteln und Korruptionsdelikte entstehe der EU großer finanzieller Schaden. Diese Delikte könnten in Zukunft sehr viel konsequenter verfolgt werden, erläuterte Lambrecht.

Kövesi erste Europäische Generalstaatsanwältin

Die EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ist bereits im November 2017 in Kraft getreten. 22 EU-Staaten beteiligen sich an dieser verstärkten Zusammenarbeit. Im September 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde Laura Codruta Kövesi als erste Europäische Generalstaatsanwältin. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben.

Ergänzende Regelungen in deutschem Recht erforderlich

Die EU-Verordnung enthält die Regelungen zur Struktur der Europäischen Staatsanwaltschaft, ihren Zuständigkeiten, Verfahrensbestimmungen zum Ermittlungsverfahren und zur Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten. In den von der Europäischen Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren finden ergänzend die diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Anwendung. Daher bedarf es ergänzender Regelungen im deutschen Recht, die mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffen werden sollen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Strafvorschriften zum Schutz von Privatgeheimnissen und von Dienstgeheimnissen zukünftig auch auf alle Europäischen Amtsträger anwendbar sind.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2020.