Gesetzentwurf: Heil will massiven Jobabbau in Konjunkturkrise verhindern

Arbeitnehmer in Deutschland sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einer Konjunkturkrise besser vor dem Verlust ihres Jobs geschützt werden. Dazu stellte er Grundzüge eines geplanten "Arbeit-von-morgen-Gesetzes" vor, das er im Herbst 2019 vorlegen wolle. Danach soll Kurzarbeitergeld leichter fließen, Qualifizierung stärker öffentlich gefördert werden.

Heil: "Für den Krisenfall wappnen"

"Für den Fall, dass es sich nicht nur um eine Konjunkturabkühlung handelt, wollen wir uns auch für den Krisenfall wappnen", sagte Heil im rheinland-pfälzischen Herxheim. "Wir werden alle Instrumente zur Verfügung haben, die wir brauchen, um eine konjunkturelle Krise auf dem Arbeitsmarkt flankieren zu können", erklärte Heil am 12.08.2019 während einer Sommerreise vor Journalisten. Zugleich wolle er die Arbeitnehmer mit dem Gesetz in die Lage bringen, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Heil sprach von einem "Instrumentenkasten, damit wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten den Anschluss nicht verlieren".

Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtern

Das Gesetz soll nach seinen Worten vor allem am seit Jahresbeginn geltenden Qualifizierungschancengesetz anknüpfen. Durch dieses Gesetz kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernehmen. Die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freistellen. Größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere. Außerdem will Heil den Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtern, nachdem das Instrument geholfen hatte, eine massive Ausweitung der Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise 2008 zu verhindern.

Zuschüsse bei "Perspektivqualifizierung"

Heil kündigte an, wo immer es gehe, solle künftig Kurzarbeit auch mit Qualifizierung verbunden werden. So solle das Qualifizierungschancengesetz durch eine "zweite Förderlinie" erweitert werden: Höhere Zuschüsse der BA für die Qualifizierung sowie zum Lohn sollen möglich werden. Zudem sollen Beschäftigte in einem Unternehmen, in dem sie eigentlich keine dauerhafte Perspektive mehr haben, zunächst mit öffentlicher Förderung im Betrieb bleiben können. Auch bei dieser "Perspektivqualifizierung" soll es Zuschüsse sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn geben.

Längere Weiterbildung in Transfergesellschaft ermöglichen

Wenn ein Unternehmen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft überführt, weil sie im angestammten Betrieb keine Perspektive mehr haben, soll dort längere Weiterbildung ermöglicht werden. Heute geltende Regeln - etwa die, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen - sollen gelockert werden.

Erleichterungen für Arbeitgeber bei gleichzeitigem Kurzarbeitergeldbezug und Weiterbildung

Für den Fall, dass Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise Kurzarbeitergeld beziehen und in einer Weiterbildung sind, soll es ferner erleichtert werden, dass die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers vom Staat übernommen werden. Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld sollen im Krisenfall schnell eingeführt werden können.

Redaktion beck-aktuell, 13. August 2019 (dpa).