Angesichts zuletzt häufigerer Zwischenfälle mit Drohnen soll die Bundeswehr solche Flugobjekte künftig auch über deutschem Staatsgebiet abschießen dürfen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Donnerstag im Bundesrat beraten werden soll, könnten dazu die Länder die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bitten. Dann soll schneller als bisher eine Entscheidung darüber fallen, ob die Streitkräfte zum Einsatz kommen. Eine Verständigung des Bundesverteidigungs- mit dem Bundesinnenminister soll nicht mehr erforderlich sein. Stattdessen soll nur das Verteidigungsministerium entscheiden.
Ferner soll künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Derzeit droht lediglich ein Bußgeld.
Darüber hinaus will die Regierung mit dem Entwurf, den das Kabinett im November beschlossen hat, die für die einzelnen Flughäfen separate Festsetzung von Gebühren etwa für die Personen- und Gepäckkontrolle auf eine rechtssichere Grundlage stellen.


