Menschen mit Behinderungen sollen im öffentlichen Raum künftig auf deutlich weniger Barrieren stoßen als bisher. Der Bund soll sämtliche Barrieren bis 2035 abbauen. Für ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gab das Bundeskabinett grünes Licht.
Auch bei Dienstleistungen, Transportunternehmen, Praxen und anderen Bereichen soll der Zugang für Menschen mit Behinderungen "spürbar und nachhaltig" verbessert werden. Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte ihren entsprechenden Entwurf bereits im Juli 2025 in die regierungsinterne Abstimmung gegeben – 20 Jahre nach dem Start des BGG. Nach dem Kabinettsbeschluss sind nun Bundestag und Bundesrat am Zug. Bis die neuen Verbesserungen umgesetzt sind, brauchen die Betroffenen teilweise Geduld. So soll bei den Gebäuden des Bundes vollständige Barrierefreiheit bis 2045 erreicht sein.
Im privaten Bereich: Eigenverantwortung statt detaillierter Vorschriften
Im privaten Bereich verzichtet das Gesetz ausdrücklich auf "detaillierte Barrierefreiheitsvorschriften", sondern baut auf "Eigenverantwortung und den Dialog der Beteiligten". Dokumentations- oder Berichtspflichten sollen nicht entstehen. Das Ziel: "individuelle, praktikable Lösungen" im Bedarfsfall. "Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten."
Im Streitfall soll zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen können. Das Gesetz geht von 400 Fällen pro Jahr aus und veranschlagt die Kosten auf 36.000 Euro. Ansonsten kostet das Gesetz den Bund voraussichtlich maximal rund 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Binnen 20 Jahren fallen laut Entwurf zudem einmalig knapp 70 Millionen Euro an.
Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, zeigt sich von dem Konzept wenig begeistert: "Gut ist, dass Betroffene sich nun bei Benachteiligungen durch Unternehmen kostenlos an die zuständige Schlichtungsstelle wenden können. Allerdings haben sie gegenüber privaten Unternehmen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung – das heißt, sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen", erklärt sie. "Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, denn das Recht auf Teilhabe ist keine freiwillige Gefälligkeit."
Gesellschaft wird älter, Barrierefreiheit wichtiger
Bei Deutschlands Unternehmen wirbt die Regierung mit positiven Effekten: "Der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeutet neue Kundengruppen, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit." Die Gesellschaft werde älter, Barrierefreiheit wichtiger.
Im Zentrum des Gesetzes steht das Benachteiligungsverbot: Demnach dürfen Menschen mit und ohne Behinderungen nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung, weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung. Für viele von ihnen sind Treppen, Stufen oder schmale Durchgänge ein Problem, für viele zum Beispiel auch digitale Inhalte ohne leicht verständliche Sprache oder Videos ohne Untertitel.
Einfache Sprache
Barrierefreiheit umfasst auch in dem Gesetzentwurf nicht nur bauliche Barrieren, Gebärdensprache oder Braille-Schrift für Blinde. Auch Leichte Sprache soll verstärkt genutzt werden, also eine Ausdrucksweise mit kurzen, verständlichen Sätzen ohne Behördendeutsch und Fachbegriffe.
Unternehmen sollen sich ohne Gebühr durch eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen können. Hier soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden.
Neben Bescheiden, Verträgen und Vordrucken müssen künftig den Plänen zufolge auch alle Nachfragen und Hinweise der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen sollen auf ihr Recht zur Beratung in einfacher Sprache hingewiesen werden.
Im Alltag alles beim Alten?
Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman findet insgesamt wenig Gutes an dem Gesetzentwurf: "Die Reform des BGG ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück."
Der Gesetzentwurf zeige Unentschlossenheit: "Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen – also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen – das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig", so Ataman.
Auch Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, steigt in die Kritik ein: "Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen." Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten seien im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. Palleit fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor. Das sei "entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung." Den Abgeordneten des Bundestags legt er nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern.


