Drohnen-Abwehr: Die Bundeswehr darf jetzt im Inland helfen

Über Flughäfen und Kasernen werden immer öfter Drohnen gesichtet. Weil dahinter ausländische Mächte stecken könnten, werden die Abwehrrechte der Bundeswehr im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) gestärkt. Auch für "Klimakleber" wird das Leben schwerer.

Um Spionage, Sabotage und Angriffe auf Menschen zu verhindern, bekommt die Bundeswehr zusätzliche Rechte zur Abwehr von Drohnen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung des LuftSiG verabschiedet. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen - notfalls auch mit Waffengewalt.

Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten enge Grenzen für den Einsatz im Inland setzt. Waffen sollen aber auch mit der Gesetzesänderung nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen, wenn die Drohne vermutlich "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll".

Neuer Straftatbestand gegen "Klimakleber" am Flughafen

Mit der Gesetzesnovelle werden gleichzeitig die Strafen für radikale Demonstranten verschärft, die den Flugverkehr durch die Blockade von Start- und Landebahnen behindern. Derartige Aktionen von Klimaaktivisten galten bisher als Ordnungswidrigkeit - künftig sollen sie als Straftat gewertet werden.

Statt Bußgeldern und Schadensersatz drohen dadurch in Zukunft mehrjährige Haftstrafen. "Das Festkleben auf Rollfeldern oder das Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche ist keine Bagatelle", so der Flughafenverband ADV, der die Neuregelung begrüßt.

Redaktion beck-aktuell, sst, 27. Februar 2026 (dpa).

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