Gerichtspräsident warnt: "Asylrecht funktioniert nicht"

Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hat das bestehende Asylrecht als ungeeignet und nicht funktionsfähig kritisiert. "Unser Asylrecht ist kein geeignetes Instrumentarium für Migrationsbewegungen, wie wir sie derzeit erleben", sagte Gerichtspräsident Andreas Heusch am 08.03.2019. "Weder das europäische, noch das nationale Asylrecht funktionieren. Das gesamte System ist disfunktional", sagte Heusch.

Klage über "folgenlose Beschlüsse"

Nicht einmal die Überstellung der Asylbewerber in sichere EU-Drittstaaten, aus denen sie kommen, funktioniere: "Wir schaffen es nicht, Asylbewerber in Niederkrüchten binnen sechs Monaten ein paar Kilometer in die Niederlande oder nach Belgien zurückzuschicken", sagte Heusch. "Unsere Beschlüsse bleiben folgenlos."

Zu viele Erstanträge auf Asyl

Obwohl die Bundesrepublik von sicheren Drittstaaten umgeben sei, seien im Jahr 2018 in Deutschland 161.000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, obwohl die EU im gleichen Zeitraum lediglich 150.000 illegale Grenzübertritte insgesamt registriert habe.

Vollzugsdefizit bei Abschiebungen

Ursache der aktuellen Migration aus Afrika sei das dortige Bevölkerungswachstum, nicht politische Verfolgung, sagte er. "Aus Nigeria etwa kommen die Menschen ganz überwiegend aus dem Süden zu uns, nicht aus dem Norden, wo die Terrormiliz Boko Haram wütet", sagte Heusch. Dennoch würden Berichten zufolge nur 2% der abgelehnten Nigerianer auch tatsächlich abgeschoben. "Es gibt ein Defizit beim Vollzug."

Heusch kritisiert Kirchen und BAMF

Heusch kritisierte auch die Kirchen, die mit dem Kirchenasyl Rücküberstellungen etwa nach Frankreich verhinderten. "Der französische Rechtsstaat ist nicht unzumutbar. Es steht den Kirchen nicht an, staatliche Entscheidungen zu behindern", sagte Heusch. Fragwürdig sei auch die Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. "Vertreter des Amtes erscheinen so gut wie nie vor Gericht, nehmen ihre Rolle als Partei nicht wahr, erwidern keine Anfragen und reagieren nicht auf Rückrufbitten der Gerichte."

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2019 (dpa).