Gerichts-Präsidenten beschließen "Bremer Appell" zum Arbeitsrecht

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts und die Präsidenten der Landesarbeitsgerichte fordern den Gesetzgeber auf, die gerade begonnene Legislaturperiode dazu zu nutzen, um in Kernbereichen des Arbeitsrechts für Rechtsklarheit zu sorgen. Wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 30.05.2018 mitteilte, ergibt sich dies aus dem im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz beschlossenen "Bremer Appell". Zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften würden nicht mehr der durch das Unionsrecht geprägten Rechtslage entsprechen. Dies gelte etwa für § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB und die §§ 17, 18 KSchG, kritisieren die Richter.

Lob für geplante Novelle der Juristenausbildung

Mit einem weiteren Beschluss hat die Konferenz die geplante neuerliche Reform der Juristenausbildung begrüßt. Gefordert wurde allerdings, dass die Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts weiterhin Pflichtfachstoff bleiben. Ohne das kollektive Arbeitsrecht hänge das Individualarbeitsrecht "in der Luft", heißt es in der Mitteilung.

Verpflichtende aktive Nutzung elektronischen Rechtsverkehrs durch Verbände des Arbeitslebens gefordert

Im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr sollte nach Auffassung der Richter gesetzlich klargestellt werden, dass die Verbände des Arbeitslebens (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in gleicher Weise wie die Rechtsanwaltschaft ab dem 01.01.2022 den elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen müssten. Auf welche Weise dies geschehen soll (DE-Mail, Verbändepostfach oder eine andere technische Lösung), stellten die Arbeitsrechtler in das Ermessen des Gesetzgebers.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2018.