Lob für geplante Novelle der Juristenausbildung
Mit einem weiteren Beschluss hat die Konferenz die geplante neuerliche Reform der Juristenausbildung begrüßt. Gefordert wurde allerdings, dass die Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts weiterhin Pflichtfachstoff bleiben. Ohne das kollektive Arbeitsrecht hänge das Individualarbeitsrecht "in der Luft", heißt es in der Mitteilung.
Verpflichtende aktive Nutzung elektronischen Rechtsverkehrs durch Verbände des Arbeitslebens gefordert
Im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr sollte nach Auffassung der Richter gesetzlich klargestellt werden, dass die Verbände des Arbeitslebens (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in gleicher Weise wie die Rechtsanwaltschaft ab dem 01.01.2022 den elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen müssten. Auf welche Weise dies geschehen soll (DE-Mail, Verbändepostfach oder eine andere technische Lösung), stellten die Arbeitsrechtler in das Ermessen des Gesetzgebers.