Non-Profit-Journalismus: Verbände fordern Anerkennung im Gesetz

Journalistische Arbeit, mit der keine Gewinne erzielt werden, ist nach aktueller Rechtslage nicht gemeinnützig. Das möchte der Deutsche Journalistenverband geändert wissen. Ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren soll Abhilfe schaffen.

Am Donnerstag berät der Bundestag über das Steuerfortentwicklungsgesetz. Mit dem Entwurf plant der Gesetzgeber verschiedene Einzelmaßnahmen im Steuerbereich umzusetzen, die jeweils nur wenig miteinander zu tun haben – darunter auch Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Mika Beuster, sieht in dem Gesetz "eine Chance, die Gemeinnützigkeit für journalistische Produkte in den Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten aufzunehmen". In einer Presseerklärung fordert er Rechtssicherheit für Medien, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.

"Wir brauchen dieses Gesetz nicht für uns Journalistinnen und Journalisten, sondern für unsere Demokratie", so Beuster. Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus sei eine Voraussetzung, um Medienvielfalt zu bewahren. Bisher werde gemeinnütziger Journalismus nicht als gemeinnützig anerkannt. Besonders Medien wie netzpolitik.org und Correctiv, die sich aus Spenden oder Fördergeldern finanzieren, fehle es daher an Rechtssicherheit. Das Forum Gemeinnütziger Journalismus, dem der DJV angehört, habe nun gemeinsam mit der Petitions-Plattform innn.it einen eigenen Gesetzentwurf gestaltet, der den nicht gewinnorientierten Journalismus als gemeinnützig anerkennen soll, heißt es in der Mitteilung.

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. September 2024.