Geldwäsche-Bekämpfung: EU-weiter Anspruch auf Offenlegung der wahren Eigentümer von Unternehmen kommt

Jeder Bürger hat künftig Zugriff auf Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von in der EU tätigen Unternehmen und kann so die wahren Hintermänner hinter Briefkastenfirmen ausmachen. Das Europäische Parlament unterstützte am 19.04.2018 eine im Dezember 2017 erzielte Vereinbarung mit dem Rat, der ebenfalls eine stärkere Regulierung virtueller Währungen wie Bitcoins vorschlug, um zu verhindern, dass diese für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden.

Reaktion auch auf Terroranschläge

Die Vereinbarung ist die jüngste – fünfte – Aktualisierung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und auch eine Reaktion auf die Terroranschläge von 2015 und 2016 in Paris und Brüssel sowie die "Panama-Papers"-Enthüllungen.

Öffentlicher Zugang zu Informationen über wahre Eigentümer von Unternehmen

Die Reform, die den Bürgern das Recht auf Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen einräumt, die in der EU tätig sind, soll dazu beitragen, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, die gegründet wurden, um Geld zu waschen, Vermögen zu verstecken und Steuern zu vermeiden – eine Praxis, die seit den "Panama-Papers"-Enthüllungen in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird.

Öffnung des Registers für Trusts für bestimmte Interessengruppen

Eine weitere Maßnahme würde das Register für Trusts und ähnliche juristische Konstrukte für diejenigen zugänglich machen, die ein "berechtigtes Interesse" an diesen Informationen nachweisen können. Investigative Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum Beispiel könnten so an relevante Informationen kommen. Die Mitgliedstaaten behalten außerdem das Recht, im Einklang mit ihrem nationalen Recht einen breiteren Zugang zu Informationen zu gewähren.

Kundenüberprüfung bei virtuellen Währungen

Mit den neuen Vorschriften sollen auch Risiken vermindert werden, die mit Kryptowährungen und Prepaidkarten verbunden sind. Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen sollen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Kundenkontrollen durchführen müssen, um die Anonymität solcher Umtauschgeschäfte aufzuheben. Diese Plattformen und Anbieter sollen außerdem zugelassen oder eingetragen sein müssen, ebenso wie Wechselstuben und Scheckeinlösestellen sowie Dienstleister für Trusts und Gesellschaften.

Weitere beschlossene Maßnahmen

Das EU-Parlament beschloss außerdem, die Schwelle zur Ermittlung der Inhaber von Prepaid-Karten von 250 Euro auf 150 Euro herabzusetzen. Die Kontrollen risikobehafteter Drittländer soll verbessert und Transaktionen mit Staatsangehörigen aus Risikoländern genauer geprüft werden (inklusive der Möglichkeit von Sanktionen). Außerdem geplant ist der Schutz von Informanten, die Geldwäschefälle melden, einschließlich des Rechts auf Anonymität. Weiter soll die Richtlinie auf alle Formen von Steuerberatungsdiensten, Vermietungsmaklern, Kunsthändlern sowie Anbietern von elektronischen Geldbörsen und Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen ausgedehnt werden.

Mitgliedstaaten müssen Richtlinie nach ihrer Veröffentlichung noch umsetzen

Die aktualisierte Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018.