Rechtsstreit über Mietminderung kostet etwa 5.000 Euro
Aktuell kann nach GDV-Berechnungen etwa der Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell 5.000 Euro kosten, die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittsverdieners deutlich über 3.000 Euro. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasse-Neuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, müsse im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 8.000 Euro rechnen.
Vor allem Anwaltsgebühren hoch
Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro koste bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren. Die im Prozess unterlegene Partei müsse sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen. Angesichts des hohen Kostenrisikos warnt GDV-Präsident Wolfgang Weiler davor, Teile der Bevölkerung vom Zugang zum Recht abzuschneiden: "Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Für einen funktionierenden Rechtsstaat ist das ein Problem."
Gebührenminderung bei geringem Aufwand könnte abhelfen
Um die Kosten einzudämmen, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, aus anwaltlicher Sicht wenig aufwändigen Verfahren, eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Sie könnte für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für "industriell bearbeitete" Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt werden. Dabei würden in der Regel internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden.
85% der Zahlungen der Rechtsschutzversicherer betreffen Anwaltshonorare
Für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland übernähmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten, so der GDV. Im Jahr 2016 hätten die Rechtsschutzversicherer für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro aufgewendet. Rund 85% der Zahlungen waren nach Angaben des GDV Anwaltshonorare.