GDV: Rechts­strei­tig­kei­ten kos­ten immer mehr

Die Kos­ten von Rechts­strei­tig­kei­ten sind in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich ge­stie­gen. Nach Zah­len des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) stie­gen die durch­schnitt­li­chen Aus­ga­ben für An­wäl­te und Ge­rich­te al­lein von 2012 bis 2016 um 19%. Basis der Ana­ly­se sind laut GDV rund 1,4 Mil­lio­nen Streit­fäl­le pro Jahr in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Sie bil­de­ten vor­nehm­lich all­täg­li­che Rechts­strei­tig­kei­ten ab, die je­der­mann tref­fen kön­nen.

Rechts­streit über Miet­min­de­rung kos­tet etwa 5.000 Euro

Ak­tu­ell kann nach GDV-Be­rech­nun­gen etwa der Rechts­streit über eine Miet­min­de­rung schnell 5.000 Euro kos­ten, die Kün­di­gungs­schutz­kla­ge eines Durch­schnitts­ver­die­ners deut­lich über 3.000 Euro. Wer den Kauf­ver­trag eines Mit­tel­klas­se-Neu­wa­gens wegen Män­geln rück­ab­wi­ckeln will, müsse im Fall einer Nie­der­la­ge vor Ge­richt mit Kos­ten von über 8.000 Euro rech­nen.

Vor allem An­walts­ge­büh­ren hoch

Eine Klage mit einem Streit­wert von 10.000 Euro koste bis zum erst­in­stanz­li­chen Ur­teil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Ge­richts­kos­ten und rund 3.800 Euro An­walts­ge­büh­ren. Die im Pro­zess un­ter­le­ge­ne Par­tei müsse so­wohl die Ge­richts­kos­ten als auch die Ge­büh­ren für den ei­ge­nen und den geg­ne­ri­schen An­walt über­neh­men. An­ge­sichts des hohen Kos­ten­ri­si­kos warnt GDV-Prä­si­dent Wolf­gang Wei­ler davor, Teile der Be­völ­ke­rung vom Zu­gang zum Recht ab­zu­schnei­den: "Viele Bür­ger ver­zich­ten aus Angst vor hohen Kos­ten dar­auf, ihr Recht vor Ge­richt und mit Hilfe eines An­walts durch­zu­set­zen. Für einen funk­tio­nie­ren­den Rechts­staat ist das ein Pro­blem."

Ge­büh­ren­min­de­rung bei ge­rin­gem Auf­wand könn­te ab­hel­fen

Um die Kos­ten ein­zu­däm­men, schla­gen die Ver­si­che­rer unter an­de­rem vor, bei be­stimm­ten, aus an­walt­li­cher Sicht wenig auf­wän­di­gen Ver­fah­ren, eine Ge­büh­ren­min­de­rung ins Kos­ten­recht auf­zu­neh­men. Sie könn­te für künf­ti­ge Fol­ge­ver­fah­ren nach einer Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge gel­ten, aber auch für "in­dus­tri­ell be­ar­bei­te­te" Mas­sen­ver­fah­ren, wie sie der­zeit etwa gegen Au­to­her­stel­ler mit ma­ni­pu­lier­ter Abgas-Soft­ware an­ge­strengt wer­den. Dabei wür­den in der Regel in­ter­net­ba­siert und bun­des­weit in gro­ßer Stück­zahl Man­da­te ge­won­nen, die im An­schluss stan­dar­di­siert be­ar­bei­tet wer­den.

85% der Zah­lun­gen der Rechts­schutz­ver­si­che­rer be­tref­fen An­walts­ho­no­ra­re

Für mehr als die Hälf­te aller Haus­hal­te in Deutsch­land über­näh­men Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen das Kos­ten­ri­si­ko mög­li­cher Rechts­strei­tig­kei­ten, so der GDV. Im Jahr 2016 hät­ten die Rechts­schutz­ver­si­che­rer für 4,2 Mil­lio­nen Streit­fäl­le rund 2,8 Mil­li­ar­den Euro auf­ge­wen­det. Rund 85% der Zah­lun­gen waren nach An­ga­ben des GDV An­walts­ho­no­ra­re.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2018.

Mehr zum Thema