beck-aktuell: Herr Schubert, laut der MOVING Fahrschulmarkt Analyse 2024 sind die Durchschnittskosten für den Erwerb eines Pkw-Führerscheins von knapp 2.000 Euro im Jahr 2019 auf etwas über 3.000 Euro im Jahr 2024 gestiegen, also um rund 50% in fünf Jahren. Das klingt nach sehr viel. Welche Faktoren haben dazu beigetragen?
Rupert Schubert: 50% Kostensteigerung in fünf Jahren sind zweifellos sehr viel. Allerdings gilt Ähnliches für die Verteuerung auch vieler anderer Waren und Dienstleistungen – auch ein Glas Bier kostete in der Gastronomie damals drei Euro, heute kassieren Gastwirtinnen und Gastwirte auch mal sechs Euro. Tröstlich bei den Führerscheinkosten, bei denen die Ausbildungskosten der Fahrschule den größten Anteil bilden, ist immerhin, dass sie nur einmal im Leben zu zahlen und deshalb leichter zu verschmerzen sind. Im Übrigen war der Führerschein schon immer ein "Luxusgut" und noch nie für jeden erschwinglich.
Und trotz der Preissteigerungen zeigen die Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes in den zurückliegenden Jahren weiterhin einen kontinuierlichen Anstieg der Neuerteilung von Führerscheinen; für jeden dieser Führerscheinneulinge war der Führerschein offenbar immer noch – irgendwie – bezahlbar. Dazu passt, dass die Führerscheinkosten im Verhältnis zur Nettolohnentwicklung sogar gesunken sind. Im Jahr 2011 mussten durchschnittlich 137% eines Netto-Monatslohns für den Führerschein bezahlt werden, 2024 waren es "nur" 126%.
Bei den Hauptkostenfaktoren muss vor allem zwischen den Führerscheinanwärtern und -anwärterinnen unterschieden werden, die ihre Prüfungen auf Anhieb bestehen, und denen, die die Theorie- oder die Praxisprüfung ein- oder mehrmals wiederholen müssen. Prüfungswiederholungen sind die größten Kostentreiber. Das gilt vor allem bei den praktischen Fahrprüfungen. Müssen sie wiederholt werden, fallen nicht nur zusätzliche Gebühren, sondern auch zusätzliche Fahrstunden an, um die Fahrschüler und Fahrschülerinnen für die Prüfung fit zu halten. Die Mehrkosten können hier vierstellige Eurobeträge erreichen.
"Die vom Ministerium genannten Beträge sind Übertreibungen"
beck-aktuell: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat schon kurz nach seiner Ernennung im Juni 2025 mehrfach auf die seiner Ansicht nach zu hohen Kosten hingewiesen, die er sogar mit bis zu 4.500 Euro bezifferte, und gefordert, diese zu dämpfen. Im Herbst 2025 folgte aus seinem Haus ein Eckpunktepapier "Bezahlbarer Führerschein". Was plant das Ministerium?
Schubert: Vorab: Die vom Bundesverkehrsminister in einigen Interviews genannten Beträge sind Übertreibungen oder betreffen Extremfälle, jedenfalls liefern sie kein realistisches Gesamtbild. Auch dem Bundesverkehrsministerium ist bekannt, dass die durchschnittlichen Führerscheinkosten für etwa zwei Drittel der Fahrschüler und -schülerinnen bundesweit 3.184,53 Euro betragen, das sind immerhin 250 Euro weniger als die Bundesregierung verbreitet. Dennoch ist es natürlich ein berechtigtes Anliegen und sogar die ständige Pflicht des Bundesverkehrsministers, nach Wegen zur Kostenbegrenzung und idealerweise sogar zur Kostenreduzierung zu suchen.
Das am 16. Oktober 2025 dazu öffentlichkeitswirksam vorgestellte Eckpunktepapier enthält dazu im Wesentlichen folgende Vorschläge: Die theoretische Ausbildung soll digitalisiert werden. Zum einen soll die Pflicht zum Präsenzunterricht abgeschafft werden und es soll ausdrücklich möglich sein, sich das Wissen vollständig über einen digitalen Weg, etwa per App, im Selbststudium anzueignen. Zum anderen sollen die Fahrschulen nicht mehr verpflichtet sein, Schulungsräume bereitzuhalten, und die Zahl der Prüfungsfragen soll um ein Drittel reduziert werden.
Bei der praktischen Ausbildung ist ein wesentlicher Baustein die Einführung einer Experimentierklausel zur Erprobung der Laienausbildung nach dem Vorbild anderer Länder. In Österreich zum Beispiel gibt es das schon. Außerdem sollen die vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten reduziert und die Fahrzeit in der praktischen Prüfung um fünf Minuten gekürzt werden. Dokumentationspflichten sollen entfallen und es soll die Option geschaffen werden, vermehrt Fahrstunden in einem Simulator zu absolvieren. Außerdem ist geplant, für mehr Preistransparenz zu sorgen, indem man künftig online die Kosten und Durchfallquoten aller Fahrschulen einsehen kann.
"Fünf Minuten kürzere Prüfungen könnten 5.000 Wiederholungsprüfungen vermeiden"
beck-aktuell: Halten Sie diese Ansatzpunkte für zielführend?
Schubert: Die Eckpunkteliste ist das Ergebnis einer Art Brainstorming. Zu keinem Punkt gibt es eine Begründung, sondern offenbar nur die vage Hoffnung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen kostensenkend wirken könnten.
Einige der Maßnahmen könnten die Kosten sogar eher steigern als senken. Die Online-Präsentation aller Preise und der Durchfallquoten würde zum Beispiel voraussichtlich zu mehr Bürokratie und höheren Kosten führen, die sogenannte Digitalisierung der Theorieausbildung könnte Mehrkosten in der praktischen Ausbildung zur Folge haben, weil man allein oder per App vielleicht doch nicht so gut vorbereitet in die Fahrstunden geht wie nach dem Unterricht in der Fahrschule.
Zielführend ist einzig der Vorschlag einer Verkürzung der Prüfungsfahrzeit. Die Verlängerung der Prüfungsfahrzeit um fünf Minuten seit April 2021 hat die Durchfallquoten statistisch signifikant ansteigen lassen. Eine Rückkehr zur früheren Prüfungsdauer könnte jährlich etwa 5.000 Wiederholungsprüfungen vermeiden und jeweils Einsparungen von mehreren hundert Euro bewirken. Zudem könnten die Prüfungsgebühren für alle etwas gesenkt werden.
"Die Prüfungsfragen sollten für alle frei zugänglich sein"
beck-aktuell: Ein weiterer Vorschlag zur Kostensenkung, den es schon länger als das Eckpunktepapier gibt, möchte, dass der gesamte Fragenkatalog für die theoretische Prüfung kostenfrei zugänglich wird. Bisher müssen Fahrschüler und Fahrschülerinnen für die Fragen bezahlen. Glauben Sie, dass das eine spürbare Auswirkung auf die Kosten hätte?
Schubert: Bei diesem Vorschlag geht es in erster Linie um eine Verwirklichung des rechtstaatlichen Prinzips, dass gesetzliche Regelungen – dazu gehören in Deutschland auch die Prüfungsfragen als Teil der sogenannten Prüfungsrichtlinie – für jedermann kostenfrei zugänglich sein sollten. Die Lernmaterialien kosten entweder 50 bis 100 Euro oder eine ADAC-Mitgliedschaft – nicht jeder möchte sich das leisten.
Der ausschließlich entgeltliche Zugang zu den Prüfungsfragen hat in Deutschland seinen Ursprung darin, dass das Bundesverkehrsministerium die amtlichen Prüfungsfragen nicht vollständig und für jedermann frei verfügbar im Bundesanzeiger, sondern im Verkehrsblatt veröffentlicht, das kostenpflichtig ist.
Der Vorschlag, neue amtliche Fragen stattdessen kostenfrei zu veröffentlichen, wurde bereits an das Bundesverkehrsministerium herangetragen. Mir ist nicht bekannt, aus welchen Gründen ausgerechnet dieser naheliegende Vorschlag nicht in das Eckpunktepapier "Bezahlbarer Führerschein" aufgenommen wurde. Mit einer derartig überschaubaren Maßnahme könnte der Bundesverkehrsminister in eigener Zuständigkeit schnell und ohne Länderabstimmung einen nach Zahl und Größe kleinen, aber wegen seiner grundsätzlichen Vorbildwirkung doch bedeutsamen Beitrag zur Dämpfung der Führerscheinkosten leisten.
"Bei elf Fehlerpunkten können 10% falsch sein, oder nur 5%"
beck-aktuell: Sie schlagen außerdem vor, die erlaubte Fehlerpunktzahl in der theoretischen Prüfung zu verdoppeln. Es klingt nachvollziehbar, dass so die Durchfallquote gesenkt werden kann, was Kosten sparen würde. Aber würde das nicht zu Lasten der Qualität der Führerscheinausbildung gehen?
Schubert: Bei diesem Vorschlag geht es in erster Linie darum, einen bei genauerem Hinsehen unverhältnismäßig strengen Bewertungsmodus bei der Theorieprüfung zu korrigieren; die damit verbundene Kostendämpfung ist ein willkommener Nebeneffekt.
Die Theorieprüfung besteht nicht, wer elf Fehlerpunkte erreicht, wobei jede Frage zwischen zwei und fünf Fehlerpunkte "wert" ist. Sogar schon mit zehn Fehlerpunkten ist man raus, wenn man zwei mit fünf Punkten bewertete Fragen verpatzt. Das Problem: Teilweise richtig beantwortete Fragen bringen einem nichts. Nach einem "Alles-oder-nichts-Prinzip" sorgt jeder kleine Fehler sofort für die vollen Fehlerpunkte. Das hat zur Folge, dass bei 30 Prüfungsfragen mit 110 Gesamtpunkten elf Fehlerpunkte aus 10% falschen Antworten folgen können, es könnten aber auch nur 5% sein.
Dieser meiner Ansicht nach rigide Bewertungsmaßstab sollte durch eine maßvolle Heraufsetzung der Fehlerpunktzahl gelockert werden. 20 statt bisher zehn erlaubte Fehlerpunkte würden bedeuten, dass die Theorieprüfung bestanden ist, wenn bezogen auf die Zahl der jeweils 30 Fragen 80% des Prüfungsstoffes beherrscht werden. Dass sich als Folge dieser großzügigeren Fehlerquote die Bestehenszahlen deutlich erhöhen würden, liegt auf der Hand.
Der entscheidende Vorteil meines Vorschlags gegenüber einer Reduzierung der Prüfungsfragen, wie sie das Eckpunktepapier vorschlägt, liegt darin, dass die inhaltlichen Wissensanforderungen in der Prüfung nicht angetastet werden und somit das in der Prüfung verlangte Wissen nicht verändert wird. Die durch die Fragen definierten Prüfungsanforderungen bleiben gleich, das Prüfungsniveau wird nicht abgesenkt. Alles muss im selben Umfang wie bisher gelehrt und gelernt werden.
"Qualität gibt es nicht zum Nulltarif"
beck-aktuell: Wie könnte ein rechtlich fundierter Reformansatz aussehen, der sowohl Qualitätsstandards der Ausbildung sichert als auch die Kosten nachhaltig senkt?
Schubert: Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Eine nachhaltige Kostensenkung ohne Rückschritte bei der Ausbildungsqualität wird nicht möglich sein. Die Qualität aber sollte der Gesetzgeber eher weiter verbessern, so hat es auch der Verkehrsgerichtstag in seinen Empfehlungen des Arbeitskreises VI am 30. Januar 2026 gefordert.
Stattdessen hat der Arbeitskreis einen Mobilitätszuschuss ins Spiel gebracht, um den "Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern". So könnten zumindest für Bedürftige die Kosten abgemildert werden.
Auch wünscht der Arbeitskreis sich, dass interaktiver Präsenzunterricht mit digitalen Lernformen verzahnt wird und dass Ausbildungskonzepte entwickelt werden, die ergänzend einen Simulatoreinsatz und e-Learning ermöglichen können.
beck-aktuell: Seit der Bundesverkehrsminister seine Eckpunkte vorgestellt hat, sind die Anmeldezahlen bei den Fahrschulen zurückgegangen. Offenbar wollen viele Fahranfänger abwarten, bis die Kosten wieder sinken. Glauben Sie, dass das Warten lohnt?
Schubert: Das Warten lohnt nicht. Die notwenigen Prüfungen der Eckpunkte sind sehr komplex. Die Fragen, ob einzelne Maßnahmen geeignet und auch umsetzbar sind, lassen sich nicht auf die Schnelle abarbeiten. Es gibt drei sofort umsetzbare und umgehend kostenwirksame Maßnahmen: die Veröffentlichung der Prüfungsfragen, die Verkürzung der Prüfungsfahrzeit und die Anpassung der Fehlerpunktzahl durch eine Änderung der Anlage 7 Fahrerlaubnis-Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates. Abgesehen davon rechne ich nicht damit, dass zu irgendeiner der zur Diskussion gestellten Maßnahmen noch in diesem Jahr die gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden – wenn überhaupt.
Rupert Schubert ist Regierungsdirektor a.D., ehemaliger Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsgerichtstages e.V. und Mitherausgeber der NZV, die wie beck-aktuell bei C.H. Beck erscheint.
Die Fragen stellte Jörg von Heinemann.


