beck-aktuell: Frau Hofmann, warum waren Sie als Präsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK) beim Prozess in Silivri?
Vera Hofmann: Die Rechtsanwaltskammer in Berlin, der größten türkischen Gemeinde außerhalb der Türkei, ist seit 2016 Partnerkammer der RAK Istanbul. Als der gesamte Vorstand der RAK Istanbul seines Amtes enthoben und angeklagt wurde, waren wir hoch alarmiert. Für uns war klar: Wir müssen hin und beobachten. Das betrifft die Anwaltschaft insgesamt.
Schon der Ort war ein klares Signal: Silivri ist kein normales Gerichtsgebäude, sondern ein Hochsicherheitsgefängnis mit einem Hochsicherheitssaal, zwei Stunden von Istanbul entfernt. Schon allein dieser Umstand war bemerkenswert, denn es gibt in Istanbul genügend Gerichtssäle.
"Der Vorwurf der Terrorpropaganda ist existenzbedrohend"
beck-aktuell: Worum ging es in dem Prozess denn? Was legte die türkische Staatsanwaltschaft den Angeklagten zur Last?
Hofmann: Der Hintergrund war folgender: Zwei kurdische Journalisten waren in Nordsyrien durch eine Drohne getötet worden. Die RAK Istanbul forderte – wie viele andere Verbände – eine unabhängige Untersuchung. Das reichte, um den Vorwurf der Terrorpropaganda zu konstruieren: Angeblich seien die Journalisten Terroristen gewesen. Selbst wenn das so wäre: Auch Terroristen darf man nicht einfach mit Drohnen exekutieren, selbst in diesem Fall wäre eine Untersuchung angemessen.
Es handelt sich dabei aber um einen typischen Vorwurf in der Türkei, wenn es der Regierung darum geht, politische Gegnerinnen und Gegner mundtot zu machen. Den Kolleginnen und Kollegen drohte eine Haftstrafe von anderthalb bis sieben Jahre. Außerdem ist Terrorpropaganda ein Grund, die Anwaltszulassung zu entziehen. Der Vorwurf ist also, auch unabhängig von einer Haftstrafe, existenzbedrohend.
"Im Prinzip konnte man jeden einzelnen Punkt der Anklage zerlegen"
beck-aktuell: Wie war die Stimmung an den drei Verhandlungstagen vor Ort? Gab es eine große interessierte Öffentlichkeit?
Hofmann: Es waren ungefähr 90 bis 100 andere Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobachter aus vielen Anwaltsverbänden und Rechtsanwaltskammern vor Ort. Zur deutschen Delegation gehörten die BRAK, der DAV, der RAV und das Organisationsbüro der Strafverteidiger-Vereinigungen.
Der Saal war wie eine Turnhalle, mit einer Tribüne ringsum. In der Mitte befanden sich 200 bis 400 Plätze für die Angeklagten. Drumherum auf der Tribüne saßen sowohl das Publikum als auch die Verteidigerinnen und Verteidiger, getrennt durch Sicherheitskräfte in Schutzwesten. Sie konnten mit ihren Mandantinnen und Mandanten nur in den Pausen sprechen.
Die Verteidiger lasen sich wie das Who’s Who der türkischen Anwaltschaft: Präsidenten anderer Kammern, Verfassungsrechtler, Strafverteidiger – alle waren da. Die Plädoyers waren beeindruckend, ebenso die Statements der Angeklagten.
beck-aktuell: Wie hat die Verteidigung denn argumentiert?
Hofmann: Es gab viele rechtliche Argumente – beginnend bei der Unschuldsvermutung, die natürlich auch für angebliche Terroristen gilt. Außerdem gehört es natürlich zur Tätigkeit und Zuständigkeit von Rechtsanwaltskammern, in solchen Fällen eine Untersuchung zu fordern. Dass die Opfer des Angriffs tatsächlich Journalisten waren, war auch klar – und schließlich muss nach türkischem Recht bei Anklagen gegen Anwältinnen und Anwälte das Justizministerium vorher einbezogen werden, was nicht geschehen war, es gab also auch formale Fehler. Im Prinzip konnte man jeden einzelnen Punkt der Anklage zerlegen – und das wurde auch gemacht.
"Gesteuerte Justiz oder vorauseilender Gehorsam"
beck-aktuell: Wurde bei dem Verfahren aus Ihrer Sicht zumindest der Anschein von Rechtsstaatlichkeit gewahrt? Also der Anschein eines Prozesses nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vor einem unabhängigen Gericht?
Hofmann: Ja, aber nur der Anschein. Formelle Grundsätze wurden eingehalten, beispielsweise das letzte Wort. Doch schon dass und wie der Prozess durchgeführt wurde, spricht meines Erachtens dafür, dass es kein rechtsstaatliches Verfahren war. Schon der erhobene Vorwurf sowie die Tatsache, dass der Prozess in Silivri stattfand, spricht Bände.
Ob die Justiz unabhängig ist, ist schwer zu sagen – manche sprechen von gesteuerter Justiz, andere davon, dass die Justiz durch bestimmte Mechanismen, Beförderungen, Entlassungen und ähnliches gefügig gemacht wird und schon im vorauseilenden Gehorsam das macht, was von ihr erwartet wird. Das kann man dann nicht nachvollziehen.
Der ganze Prozess war aus meiner Sicht eine Farce und damit nicht rechtsstaatlich. Er war von Anfang bis Ende illegitim und deswegen wirklich empörend und erschütternd.
"Der Freispruch kam völlig überraschend"
beck-aktuell: Und trotzdem gab es einen Freispruch – wie haben Sie den Moment erlebt?
Hofmann: Es war unglaublich. Der Freispruch kam völlig überraschend. Es gab auch keine Begründung durch das Gericht. Die Angeklagten waren unglaublich beeindruckend – mit welcher Würde sie das alles ertragen haben und wie kämpferisch sie aufgetreten sind. Gerade am letzten Prozesstag sind sie wie Gladiatoren eingezogen und dann gab es Standing Ovations, die eigentlich natürlich in einem solchen Prozess unzulässig sind.
Das Gericht hat dann eigentlich nur gesagt: "In allen Punkten freigesprochen." Eine Begründung gab es nicht. Und dann ging natürlich die Hölle los. Alle fingen an, zu jubeln und zu applaudieren.
beck-aktuell: Kann man aus dem Freispruch schließen, dass es um den Rechtsstaat in der Türkei besser bestellt ist, als wir alle fürchten? Oder gehen Sie eher davon aus, dass möglicherweise die zahlreiche auch internationale Öffentlichkeit eine Verurteilung verhindert haben könnte?
Hofmann: Wir sind sehr besorgt. Wir fühlen uns deshalb als Anwaltschaft in Deutschland aufgerufen, die Situation in der Türkei zu beobachten und kritisch zu begleiten. Ich glaube, die internationale Präsenz hat Eindruck gemacht. Ob sie den Freispruch bewirkt hat, wird man nie erfahren. Aber klar ist: Die türkische Anwaltschaft weiß jetzt, dass sie nicht allein ist. Und die türkische Justiz weiß, dass man hier mit Protest rechnen muss.
Aber wir machen uns große Sorgen. Ich weiß nicht, ob es sofort wieder einen solchen Prozess geben wird. Aber es gibt genügend Prozesse, die wirklich erschreckend sind, und ich glaube, es werden auch noch weitere kommen.
beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Vera Hofmann ist Fachanwältin für Straf- und Mietrecht in Berlin. Sie ist seit 2009 im Vorstand und seit 2023 die Präsidentin der Anwaltskammer in der Hauptstadt.
Das Interview führte Pia Lorenz, in voller Länge hören Sie es in Folge 80 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von beck-aktuell und NJW.


