Frau in Silvesternacht umzingelt - AG Berlin-Tiergarten verhängt sieben Monate Haft wegen Straftat aus einer Gruppe

Nach einem Übergriff auf eine Frau, die in der Silvesternacht 2016 in Berlin-Mitte von mehr als zehn Männern umzingelt und sexuell belästigt worden war, soll ein 26-Jähriger ins Gefängnis. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am 02.11.2017 gegen ihn unter anderem wegen einer Straftat aus einer Gruppe heraus (§ 184j StGB) sieben Monate Haft ohne Bewährung verhängt.

Sexuelle Berührung durch Angeklagten nicht festgestellt

Der aus Pakistan stammende Mann habe sich in einer Gruppe von Landsleuten befunden, von der die 35-Jährige vor dem Brandenburger Tor umringt worden war, so der Richter. Ob der Angeklagte die Geschädigte sexuell berührte, sei aber nicht festgestellt worden. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Straftat aus einer Gruppe

Das Gericht sah den Vorwurf einer Straftat aus einer Gruppe als erwiesen an. Zudem habe sich der 26-Jährige des Widerstands schuldig gemacht. Als Polizisten seine Personalien feststellen wollte, habe er sich "ungebührlich bis an die Grenze zur Körperverletzung verhalten". Die Anklage war zunächst auch von sexueller Belästigung ausgegangen.

Von mehr als zehn Männern umringt

Es war kurz vor Mitternacht, als die in Schleswig-Holstein lebende Frau plötzlich von mehr als zehn Männern umringt worden war. "Dann bemerkte ich Hände an meinen Oberschenkeln und einen Griff in meinen Schritt", schilderte die 35-jährige Büroangestellte im Prozess. Ihr Begleiter habe ihr geholfen. Als Polizisten kamen, sei die Gruppe geflohen. Seit dem Vorfall habe sie Angst, abends allein auf die Straße zu gehen. "Der Vorfall steckt bis heute in meinen Knochen."

Angeklagter stritt Vorwürfe ab

Der 26-Jährige, der seit zwei Jahren als Asylbewerber im Stadtteil Lichtenberg lebt, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe gar nichts gemacht", erklärte er. Er habe sich auch nicht gegen die Polizisten wehren wollen. Er sei unruhig gewesen und habe seine Hose geöffnet, weil ihn die Beamten nicht zur Toilette gelassen hätten.

Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung verlangt

Das Gericht war überzeugt, dass der einschlägig vorbestrafte Mann wusste, "dass es aus der Gruppe heraus zu Straftaten kommen kann". Nur zwei Wochen zuvor sei er wegen einer vergleichbaren Tat zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte halte sich nicht an Regeln. "Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel", hieß es weiter. Das Gericht ging deutlich über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die acht Monate Haft auf Bewährung verlangt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 02.11.2017

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2017 (dpa).

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