Fotografieren von Unfall-Toten soll strafbar werden

Niedersachsen will das Fotografieren und Filmen von Verkehrstoten unter Strafe stellen lassen. Die Landesregierung werde eine entsprechende Bundesrats-Initiative starten, kündigte Justizministerin Barbara Havliza (CDU) am 25.01.2018 beim Verkehrsgerichtstag in Goslar an. Für Angehörige sei es eine schwere Belastung, wenn Bilder oder Filme der Toten anschließend im Internet kursierten. Zudem würden Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt. Wer derartige Aufnahmen anfertige, handele pietätlos.

Beschlagnahme von Smartphones am Unfallort ermöglichen

Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch solle so gefasst werden, dass die Polizei bereits einschreiten kann, wenn Schaulustige am Unfallort ihr Smartphone zücken. Wenn dieses beschlagnahmt werde, wäre das für die Betreffenden die schlimmste Strafe, sagte die CDU-Politikerin.

Fertigung von Aufnahmen überlebender Unfallopfer bereits verboten

§ 201a StGB verbiete es schon jetzt, Foto- und Filmaufnahmen von überlebenden Unfallopfern zu machen, sagte Havliza. Von Toten dagegen dürften derzeit noch Aufnahmen gefertigt und verbreitet werden. Dies sei eine Gesetzeslücke. Bereits 2016 war Niedersachsen dagegen vorgegangen, eine in den Bundesrat eingebrachte Initiative brachte in diesem Punkt aber keinen Erfolg.

Lkw-Fahrer machten trotz Sichtschutzes Fotos von Unfalltoten

Als Beispiel für das von ihr kritisierte Verhalten schilderte Havliza einen Vorfall Ende 2017 in der Nähe von Aschaffenburg in Bayern. Dort hätten Lastwagenfahrer aus ihren Führerhäusern über den aufgestellten Sichtschutz hinweg Fotos von Unfalltoten angefertigt, als diese aus dem Fahrzeugwrack gezogen wurden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2018 (dpa).