In einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert die Länderkammer, dass Luftfahrtunternehmen künftig die Ausweispapiere der Passagiere beim Boarding prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abgleichen müssen.
Die Länder begründen den Vorstoß mit einer Sicherheitslücke: Derzeit müssen Airlines die Identität der Reisenden nicht überprüfen. Wer bei der Buchung falsche Angaben macht, kann unerkannt an Bord gelangen. Nach Ansicht des Bundesrats erschwert das die Nachverfolgung von Reisewegen und ermöglicht es Kriminellen oder Terrorverdächtigen, unter falschem Namen zu fliegen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Gegenäußerung darauf, dass der Bundesrat eine solche Regelung bereits im Juli 2025 vorgeschlagen hatte. Eine abschließende Meinungsbildung innerhalb der Regierung stehe noch aus. Der Regierungsentwurf selbst sieht weitere Änderungen vor: so sollen die Länder künftig die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe bei der Drohnenabwehr an Flughäfen einbinden können. Die Streitkräfte sollen dabei im Einzelfall auch Waffengewalt zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen.


