Finanzausgleich unter Krankenkassen soll zielgenauer werden

Der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den Krankenkassen soll zielgenauer und weniger anfällig für Manipulationen ausgestaltet werden. Wie der parlamentarische Pressedienst am 06.12.2019 berichtete, sieht das der Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 19/15662) vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat. Das Gesetz soll im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Krankheiten der Versicherten werden berücksichtigt

Seit 2009 berücksichtigt der 1994 eingeführte Finanzausgleich auch die jeweiligen Krankheiten (Morbidität) der Versicherten, denn manche Kassen haben besonders viele kranke Mitglieder. Der Morbi-RSA soll einen auf Risikoselektion ausgerichteten Wettbewerb der Kassen zulasten der Versicherten verhindern. Für Versicherte mit bestimmten Krankheiten erhalten die Kassen höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als für gesunde Versicherte.

RSA soll erneut weiterentwickelt werden

Nun wird der RSA erneut weiterentwickelt. Durch eine Regionalkomponente sollen Über- und Unterdeckungen abgebaut und eine Marktkonzentration von Kassen verhindert werden. Künftig soll auch das gesamte Krankheitsspektrum (bisher 50 bis 80 Krankheiten) im RSA berücksichtigt werden.

Bessere Prävention durch Vorsorgepauschale

Für sehr kostspielige Fälle wird ein Risikopool eingerichtet. So sollen Kassen für jeden Leistungsfall, der über 100.000 Euro pro Jahr hinausgeht, 80% der Ausgaben erstattet bekommen. Die Prävention wird durch eine Vorsorgepauschale gestärkt. Kassen sollen einen Anreiz erhalten, dafür zu sorgen, dass ihre Versicherten die Präventionsangebote auch in Anspruch nehmen. Mit einer versichertenindividuellen Berücksichtigung von Arzneimittelrabatten sollen Über- und Unterdeckungen vermieden werden.

Neue Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen geplant

Mit der Novelle sollen auch Versuche von Kassen unterbunden werden, die Diagnosen der Ärzte mit Blick auf den Morbi-RSA zu beeinflussen. Wenn sich Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig erhöhen, sollen die Kassen dafür keine Zuweisungen mehr bekommen. Zudem soll das Bundesversicherungsamt (BVA) mehr Prüfkompetenzen erhalten mit einer Umkehr der Beweislast rückwirkend ab 2013. Neu eingerichtet wird eine Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen.

250 Millionen Euro für etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege

Krankenhäuser erhalten 2020 nach der geplanten Neuregelung einmalig 250 Millionen Euro für etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege in den Jahren 2018 und 2019. Die Mehrausgaben für die Krankenkassen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2019.