Auto gegen Angst: Agoraphobie kann Grund für Unpfändbarkeit sein

Das FG Münster hat die Pfändung eines Pkw gestoppt. Der Grund: Platzangst kann zur Unpfändbarkeit eines Kfz aus gesundheitlichen Gründen führen.

Das FG Münster hat die Vollziehung der Pfändung eines Pkw aufgehoben und ausgesetzt, weil der Eigentümer des Autos unter Agoraphobie leidet. Daher sei das Kfz möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen unpfändbar (Beschluss vom 19.12.2025 – 4 V 2500/25 AO).

Der Betroffene hatte geltend gemacht, wegen seiner Agoraphobie falle es ihm schwer, das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen zu sein oder allein mit Bahn, Bus oder Flugzeug zu reisen. Das Problem: Wegen Steuerschulden hatte das Finanzamt sein Auto gepfändet und später weggenommen. Das Einspruchsverfahren gegen die Pfändung läuft noch.

Zur Begründung seines bei Gericht gestellten Aussetzungsantrags trug der Mann vor, die Verwertung des gepfändeten Kfz drohe. Die Pfändung sei rechtswidrig. Sein Argument: Er benötige das Fahrzeug für Arzttermine und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Finanzamt hielt dem entgegen, er könne sich fahren lassen oder Taxis nutzen.

"Unbelastete" Mobilität

Das FG Münster hob die Vollziehung der Pfändung auf und ordnete die Herausgabe des Kfz an. Eine summarische Prüfung ergebe ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Pfändung. Die Unpfändbarkeit des Pkw aus gesundheitlichen Gründen sei ernstlich möglich.

Der Wortlaut von § 811 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ZPO erfasse als unpfändbare Sachen allgemein Hilfs- und Therapiemittel, die zum Ausgleich oder zur Minderung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benötigt würden. Dazu könnten auch Gegenstände gehören, die bei psychischen Erkrankungen Nachteile kompensieren und die Eingliederung ins öffentliche Leben erleichtern. Da der Mann an Agoraphobie leide, könne er öffentliche Verkehrsmittel kaum nutzen. Er müsse sich dann Panikattacken und Angstzuständen aussetzen. Das Auto ermögliche ihm indes eine "unbelastete" Mobilität und die Wahrnehmung seiner sozialen Rolle als Vater.

FG Münster, Beschluss vom 19.12.2025 - 4 V 2500/25 AO

Redaktion beck-aktuell, jss, 15. Januar 2026.

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