Fahrverbote: Umwelthilfe zieht Zwangsvollstreckungsantrag zurück

Die Deutsche Umwelthilfe hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am 15.03.2018 auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Zwangsvollstreckung nicht mehr erforderlich

Als Reaktion auf Aussagen von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote für unverhältnismäßig. Inzwischen habe das Umweltministerium des Landes aber erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten, so die DUH. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben.

Fahrverbote nach wie vor umstritten

Das BVerwG hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Im Streit war hier die Frage, ob sich aus dem Urteil Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2018 (dpa).