Fahrverbote künftig nach sämtliche Straftaten möglich
Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich.
Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am 22.06.2017 verabschiedet.
Maßnahme vor allem für Jugendstrafrecht von Interesse
Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann erklärte in der Debatte, diese Maßnahme komme vor allem beim Jugendstrafrecht in Frage, wo der Erziehungsgedanke über allem stehe.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11272) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Empfehlungen der Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstags 2017, NZV 2017, 76
Berwanger, Umstrittene Ausweitung des strafrechtlichen Fahrverbots, ZRP 2017, 26
Bode, Das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe, NZV 2017, 1
Lempp, Die Angst des Straftäters vor dem Fahrverbot, SVR 2017, 20
Janker, Das Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität? - oder: Die Suche nach einer (weiteren) schuldangemessenen und präventiv wirkenden Sanktion, DAR 2017, 8
Aus dem Nachrichtenarchiv
Richter stehen Führerscheinentzug als Strafe aufgeschlossen gegenüber, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.05.2017, becklink 2006759
Bundesrat hat keine Bedenken gegen Fahrverbot als Sanktion bei allen Straftaten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.02.2017, becklink 2005737
DAV gegen Fahrverbot als Nebenstrafe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.12.2016, becklink 2005351
Kabinett beschließt Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe bei allen Straftaten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.12.2016, becklink 2005322
Redaktion beck-aktuell,
Verlag C.H.BECK,
23. Juni 2017
(dpa).