Die Strafprozessordnung soll reformiert werden. Die dafür zuständige Expertenkommission hat heute die Arbeit aufgenommen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, hat eine Expertenkommission zur Strafprozessordnung einberufen. Die Expertenkommission solle bis zum Herbst 2026 Reformvorschläge zum Strafprozess erarbeiten. Der Fokus liege darauf, strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter zu gestalten – und das, ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben.
Strafprozesse dauerten in Deutschland oft zu lange, so Hubig. Straftäter sollten zügig ihr Urteil erhalten, während die Rechte von Beschuldigten und Opfern gewahrt bleiben. Deshalb müsse die Strafprozessordnung reformiert werden. Darüber hinaus werde in Personal und Digitalisierung investiert. Der Rechtsstaat müsse für alle Menschen spürbar und verlässlich funktionieren, ergänzte Hubig.
Die Einsetzung der Kommission war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die Reformkommission bestehe aus einem ausgewogenen Verhältnis von Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, heißt es aus dem Justizministerium. Vertreten seien die Landesjustizverwaltungen, die Bundesrechtsanwaltskammer, Verbände der Anwaltschaft und der Strafverteidigerinnen und -strafverteidiger sowie Verbände der Richterschaft und der Juristinnenbund.
Die Arbeit erfolge in verschiedenen Arbeitsgruppen, die zu regelmäßigen Treffen zusammenkommen. Im Anschluss an die Arbeit der Kommission beabsichtige das Ministerium einen Gesetzesentwurf zur Reform der Strafprozessordnung vorzulegen.


