Experten loben Vorschlag der Regierung zur Regulierung der Finanzmärkte

Ein neues Vorhaben der Bundesregierung zur Regulierung der Finanzmärkte ist in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses am 15.01.2020 auf breite Zustimmung gestoßen. Der Gesetzentwurf soll den Umgang mit zentralen Gegenparteien in Krisensituationen regeln.

Einrichtung eines Ausfallfonds vorgesehen

Der Gesetzentwurf zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nummer 848/2012 (BT-Drs. 19/15665) sieht unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds vor. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten. Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer zentralen Gegenpartei (Central Counterparty - CCP) für die Steuerzahler minimieren würden. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf.

Bundesbank will CCP regulieren

Die Deutsche Bundesbank unterstützte das Ziel des Gesetzentwurfs, einen gesetzlichen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien zu schaffen. CCP seien maßgebliche Akteure im Finanzsystem, deren Bedeutung nach der Finanzkrise durch die Einführung einer zentralen Clearingpflicht für eine Vielzahl von Finanzgeschäften zugenommen habe, erklärte die Bundesbank in ihrer Stellungnahme. Sie wies darauf hin, dass durch die Einschaltung zentraler Gegenparteien und die Besicherung ihrer Forderungen gewährleistet werden soll, dass Finanzgeschäfte auch im Fall des Ausfalls einer der Vertragsparteien erfüllt würden.

Entwurf überbrückt Zeitraum bis zu europäischer Regelung

Mit dem Gesetz werde der Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer unionsrechtlichen Verordnung für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien überbrückt, erklärte die Bundesbank. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßte den Entwurf, die Deutsche Börse beurteilte ihn als positiv und die Deutsche Kreditwirtschaft als konsequent und sachgerecht. Thomas Theobald vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung begrüßte, dass die Bundesregierung proaktiv handle und nicht auf die Verabschiedung eines entsprechenden EU-Verordnungsentwurfs für die Sanierung und Abwicklung von CCPs durch den Europäischen Rat warte. CCPs würden aufgrund der regulatorischen Neuausrichtung des Finanzsystems als systemrelevante Knotenpunkte fungieren, von denen systemische Risiken aufgrund ihrer Verflechtung mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern ausgehen könnten. Der Verband der Energiehändler mahnte die europäische Vorschrift an, denn eine Krise werde nicht vor Staatsgrenzen haltmachen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Januar 2020.