Gebürtiger Münchner auch am Bayerischen Verfassungsgerichtshof und BGH tätig
Otto Seidl wurde am 11.12.1931 in München geboren. Nach Abschluss beider juristischer Staatsexamina und der Promotion trat er im November 1960 in den bayerischen Justizdienst ein. Dort war er als Zivilrichter und Staatsanwalt, ab 1964 als Landgerichtsrat am Landgericht München I tätig. Im Juli 1969 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Von 1970 bis 1978 war er zudem Mitarbeiter des Generalsekretärs am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, von 1974 an auch berufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Im März 1978 wurde Otto Seidl zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er in verschiedenen Zivilsenaten tätig war.
Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen
Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Boden- und Enteignungsrecht einschließlich des Rechts der offenen Vermögensfragen, das Recht des Umweltschutzes, das Kindergeldrecht, das Urheber-, Patent- und Warenzeichenrecht, das Erbrecht sowie das Grundstücksverkehrsrecht. Seidl wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats mit, als Berichterstatter unter anderem an den Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz gegen das Zwischenlager Gorleben und die Errichtung atomarer Anlagen (Wackersdorf) sowie zum Kindergeld und zur Bodenreform.
Zahlreiche Auszeichnungen
Otto Seidl wurde 1998 in Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem war er Träger des Bayerischen Verdienstordens. Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts lebte zuletzt in Aschaffenburg.